Polen mit Grenzresolution zufrieden Verbindlicher Vertrag erwünscht

Trotz der Erklärung der deutschen Parlamente bestehen die Polen weiterhin auf einer völkerrechtlich anerkannten Vertragslösung, sind aber bis zur Einheit mit Text einverstanden  ■  Aus Warschau Klaus Bachmann

Mit „tiefer Befriedigung“ hat Polens Regierung nach Aussage von Regierungssprecherin Malgorzata Niezabitowska auf die von Bundestag und Volkskammer verabschiedete Resolution über die polnische Westgrenze reagiert. Wie Niezabitowska am Freitag vor der Presse in Warschau mitteilte, erachtet Polen die Resolution als „einen Schritt nach vorne“. „Eine Resolution ist jedoch noch kein völkerrechtlicher Vertrag“, machte die Regierungssprecherin zugleich ihre Vorbehalte deutlich.

Polens Regierung hat bisher stets eine Parafierung eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen Deutschland und Polen noch vor Zustandekommen der deutschen Einheit verlangt. Der Vertrag sollte dann von einem gesamtdeutschen Parlament ratifiziert werden. Polen ging es dabei vor allem darum, noch vor der deutschen Einheit eine Garantie seiner Grenzen zu erreichen. Diese Sicherheit, so erklärte etwa auch der Deutschlandexperte der 'Gazeta Wyborcza‘, Janusz Reiter, sei im Falle eines völkerrechtlichen Vertrages einfach größer als bei einer Parlamentsresolution, die zwischenstaatlich nicht bindend sei.

Bonn hatte demgegenüber stets an der Resolutionslösung festgehalten und vorgeschlagen, die Verhandlungen über den Grenzvertrag, die auf der Ebene von Abteilungsleitern der Außenministerien seit dem Besuch von Bundespräsident Weizsäcker in Warschau im Gange sind, bis nach der Verabschiedung der Resolution zu vertagen. Polen hat nachgegeben. „Wir bestehen jetzt nicht mehr auf einer förmlichen Parafierung“, erklärte Niezabitowska, „es genügt, wenn der Inhalt des Vertrages im Rahmen eines Protokolles vereinbart wird.“

In ihrer Stellungnahme zu der Resolution von Bundestag und Volkskammer bezeichnete es die polnische Regierungssprecherin als besonders positiv, daß in der Resolution der Verlauf der polnischen Westgrenze nicht nur erneut und mit Bezugnahme auf den Görlitzer Vertrag der DDR und dem Warschauer Vertrag der Bundesrepublik mit Polen bestätigt wird, sondern auch eine völkerrechtliche Anerkennung in Aussicht gestellt wird. Die polnische Regierung begrüßte auch den in der Resolution zum Ausdruck kommenden Wille zur Versöhnung. Nur eine Grenze, die außer Zweifel stehe, könne verbinden. Polens Medien berichten am Freitag ausführlich und zitieren die Resolution zum Teil auch in voller Länge.