Schlagender Polizist bleibt verurteilt

■ Gefesselten Anti-FAP-Demonstranten ins Gesicht geschlagen / Landgericht wies die Berufung zurück

Es bleibt dabei, und keine Unschuldsmiene hilft dagegen: Der Polizist Ulrich Hohmann, der den gefesselten Demonstranten Manuel Z. 1987 im Polizei-Mannschaftswagen ins Gesicht geschlagen hatte, hat sich der „Körperverletzung im Amt“ schuldig gemacht. Und die Berufung Hohmanns gegen das damalige Urteil des Bremer Amtsgerichts wurde gestern in der 2. Instanz „als unbegründet zurückgewiesen“. Hohmann muß nun die damals verhängten 6.300 Mark zahlen und disziplinarischen Maßnahmen entgegensehen.

Ulich Hohmann, gelernter Einzelhandelskaufmann („§Die Lehre hab ich in 2 Jahren ge

schafft“) und Vier-Jahres Bundesmariner, saß gestern geradezu überwältigend sanft auf der Anklagebank: die Hände artig gefaltet, die Arme eng am Körper, das glattrasierte Gesicht aufmerksam nickend dem Richter zugewandt, mit leiser, anfangs fast belegter Stimme sprechend, auch mal schluckend. Derselbe Polizist Hohmann hatte im Januar 1987 bei einer FAP-Demonstration durch die Bremer Innenstadt den Punk Manuel Z. zuerst „in Bodenlage gebracht“ und dann verhaftet, als der gegen die Neonazis mit 80 anderen demonstrieren wollte. Mit Knüppeln und Reizgas hatte die Polizei die Neonazis vor den Gegendemonstran

tInnen geschützt, zwei taz-ReporterInnen hatten in Wort und Bild das Geschehen dokumentiert. Bei der Festnahme „habe ich ein bißchen kräftiger arbeiten müssen, ich habe ihn im Armdrehgriff zu Boden gedrückt und das Knie ins Kreuz gesetzt“, hatte Hohmann sich damals vor dem Amtsgericht erinnert.

Und noch eine wichtige Aussage hatte er über sich selbst gemacht. Der Punk Manuel Z. saß nach der Festnahme im Mannschaftswagen, eine Hand mit Handschellen an die Längsbank gefesselt. Auf der Bank gegenüber hatte man ausgebreitet, was sich in seinen Taschen gefunden hatte: Nicht nur Tabak und Geld

börse, sondern auch ein Stück abgesägtes Rollo-Rohr, Murmeln, Schrauben - gefährliche potentielle Geschosse für den Polizisten Hohmann. Als Manuel Z. sich vorbeugte und mit der freien Hand in Richtung Murmeln langte, - „da hab ich gesagt 'eh, was soll das‘ und hab ihm eine geknallt“. Das hat der Polizist Hohmann 1988 laut Protokoll vor dem Bremer Amtsgericht ausgesagt, vor den einigermaßen verblüfften Prozeßbeteiligten. Der Amtsrichter und die Justizangestellte konnten sich später noch an ihre Verwunderung erinnern, „daß er das so zugibt“.

Ob „eine geknallt“ nun ein Schlag ist oder auch ein Zurückdrängen mit dem Handrücken sein kann, wie Hohmann später fand, beschätigte gestern das Landgericht. Hohmann hatte zwischendurch behauptet, er hätte das gar nicht so gesagt, dann wieder wollte er nicht richtig über seine Rechte belehrt worden sein, als er - zunächst noch als Zeuge im Verfahren gegen Manuel Z. - aussagte. Als „Schutzbehauptung“ hatte das schon die 1. Instanz gewertet.

Eine „sehr negative Stimmung“ gegn ihn habe im Gerichtssaal damals gegen ihn ge

herrscht, erklärte der Polizeibeamte gestern. Der Nebenkläger-Vetreter, Rechtsanwalt Horst Wesemann ergänzte trocken, rund die Hälfte des Publikums seien Polizisten gewesen.

Verteidiger Günter Bandisch (vgl. Dokumentation oben) fand, der Mann habe nur getan, „was wir alle von der Polizei erwarten“ und man solle das Verfahren einstellen. Schließlich sei der gefesselt Demonstrant im Mannschaftswagen „nicht ungefährlich“ gewesen. Er verständigte sich schließlich „schweren Herzens“ mit dem Angeklagten darauf, die Berufung nur auf das Strafmaß zu beschränken. Weil das Amtsgericht aber schon die Mindeststrafe angsetzt hatte, wäre höchstens die Anerkennung als „minderschwerer Fall“ von Körperverletzung im Amt“ möglich gewesen. Staatsanwalt von Bock und Polach, oft Ankläger gegenüber politisch motivierten DemonstrantInnen, wies die ganze Berufung zurück: „Der Angeklagte war nicht bedroht, die Beweismittel waren nicht in Gefahr; die Mißhandlung eines Gefangenen ist zu gravierend.“ Das Gericht fand das auch und wies die Berufung zurück. S.P