Tod von Conny Wessman

■ Die Göttinger Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten ein

Göttingen(taz) - Nach Ansicht der Göttinger Staatsanwaltschaft trifft niemanden die Schuld am Tod von Conny Wessmann. Die 24jährige war im November 1989 bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen. In ihrer Einstellungsbegründung hält sich die Staatsanwaltschaft eng an die von der Polizei selbst verbreitete Version der damaligen Ereignisse.

Am Abend des 17.November war es in der Göttinger Innenstadt zu einer Schlägerei zwischen rechtsradikalen Skinheads und Linken gekommen. Nachdem sie die Neonazis aus dem Zentrum geleitet hatten, machten sich Polizeibeamte in mehreren Fahrzeugen auf die Verfolgung einer Gruppe von AntifaschistInnen.

In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft kommt immerhin zum Ausdruck, daß die Polizei die „Autonomen“ mehrfach aus den Augen verlor, somit also nicht wissen konnte, welche Gruppe sie wenig später einer engen Straße stellte. Zuvor war aus dem Fahrzeug des Einsatzleiters über Funk die Anweisung ergangen, die eingekesselte Gruppe „plattzumachen“.

Die Staatsanwaltschaft fand jetzt nämlich heraus, daß „Plattmachen“ im Polizeijargon nichts weiter bedeute, als die zu kontrollierenden Personen „flach auf den Boden zu legen, um sie besser durchsuchen zu können“.

Conny Wessmann war vor den knüppelschwingenden Polizisten in Panik auf eine nicht abgesperrte Straße geflüchtet und von einem Auto überfahren worden. Auch der Fahrer des Unfallwagens muß sich nicht vor Gericht verantworten.

rei