Vor dem Jahr 1992 kein Krankenhausplan

■ Bestandsanalyse für Gesamtberliner Krankenhausplan der Westberliner Gesundheitsverwaltung in Arbeit

West-Berlin. Um sich im Rahmen des Zusammenwachsens beider Stadthälften gesundheitspolitisch neu zu orientieren, forderte gestern die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) eine Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes. Hauptkritikpunkt der ÖTV am bereits 1986 novelliertem Gesetz: Es orientiere sich bei der Krankenhausbedarfsplanung viel zu sehr an der Wirtschaftlichkeit: „Eine betriebswirtschaftlich ausgelastete Krankenschwester hat natürlich nie Zeit, sich pflegerisch um die Belange des Patienten zu kümmern.“ Im wesentlichen fordert die Gewerkschaft deshalb, die Zusammenarbeit der ambulanten Versorgungseinrichtungen mit den Krankenhäusern sicherzustellen sowie eine erweiterte Mitbestimmung der Beschäftigten. Darüber hinaus solle gesetzlich in jedem Krankenhaus ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege ermöglicht werden.

Ursula Kleinert, Staatssekretärin für Gesundheit, schließt eine Novellierung des Krankenhausgesetzes sowie die Vorlage eines Gesamtberliner Krankenhausplanes vor 1992 jedoch aus. Vorher könne man keine gesicherten Prognosen über Bevölkerungsentwicklungen abgeben, was aber Neuregelungen unterhalb eines Krankenhausplanes bzw. -gesetzes nicht ausschließe. Noch im Juli soll jedoch der Senat die Einrichtung von Landesgesundheitskonferenzen beschließen, die unter gesundheitspolitischen Aspekten das Zusammenwachsen der Stadt koordinieren. Zur Zeit jedoch befände sich die Gesundheitsverwaltung noch im Zustand der Bestandsanalyse - ein Ergebnis sei bislang nicht abzusehen.

maz