Rekriminalisierung

■ Wiedereinführung des §175 droht / DDR könnte Strafverschärfung nur für Übergangszeit aussetzen

Der Paragraph 175 Strafgesetzbuch stellt in der Bundesrepublik immer noch „homosexuelle Handlungen“, die ein Mann über 18 an einem unter 18 „vornimmt“ oder von ihm „vornehmen läßt“, unter Strafe. Mit einer Übernahme des BRD -Rechts würde der „175er“ dort wiedereingeführt, nachdem der realsozialistische Parallelparagraph 151 im Jahre 1988 abgeschafft und die sogenannte Schutzaltersgrenze vereinheitlicht wurde (14 Jahre).

Gegen die drohende Rekriminalisierung regt sich hüben und drüben relativ wenig Widerstand, die Frauen haben beim zur Übernahme anstehenden Abtreibungsparagraphen 218 öffentlich schon mehr bewegt. Die DDR könnte bei der Rechtszusammenlegung die strafverschärfenden Vorschriften allenfalls für eine Übergangszeit aussetzen. Auch im Westen sieht es dunkel aus. Zwar gibt es Beschlüsse und Gesetzentwürfe zur Streichung bei den Grünen, bei FDP und SPD, doch mit der parlamentarischen Umsetzung hapert es, weil die Bundes-SPD und mehrere SPD-regierte Länder mauern. Die FDP hat es in der Bonner Koalition mehr mit dem freien Handel als mit der freien Liebe. Mit der CDU/CSU („Kindersex“) schließlich ist an eine Streichung überhaupt nicht zu denken.

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