Veränderte Mittelstandsförderung

Berlin (taz) - Fieberhaft versuchten angehende DDR -Selbständige am Montag noch, ihre Antragsunterlagen für einen ERP-Kredit zu vervollständigen. Endgültig letzter Abgabetermin bei einer der Geschäftsbanken war 17 Uhr. Ab heute treten neue Regelungen in Kraft.

Sie unterscheiden sich allerdings im Ergebnis nicht sehr von der bisherigen Praxis. Bis gestern konnte eine Existenzgründung zu 100 Prozent mit zinsverbilligten ERP -Mitteln finanziert werden; dazu war vor allem eine Umsatz und Ertragsvorausschau notwendig, die von der Bank geprüft wurde. Das Geldinstitut wiederum reichte den Antrag an die Deutsche Ausgleichsbank weiter, das bundeseigene Geldhaus, das den Kredit auch auszahlt.

Nun sind die ERP-Mittel auf 50 Prozent des Investitionsvolumens begrenzt; für weitere 40 Prozent kommt jetzt die Eigenkapitalhilfe auf, die allerdings von „Hausbank“ und Ausgleichsbank geprüft wird. Zehn Prozent Eigenkapital müssen die angehenden MittelständlerInnen selbst nachweisen.

Auf zehn Jahre gesehen, ist der Zins für die Eigenkapitalhilfe billiger als für einen ERP-Kredit. Bei einer Regellaufzeit von 20 Jahren wird die Hilfe allerdings etwas teurer. Der Wechsel vom einen Finanzierungsmodell zum anderen wurde nötig, weil mit der Vollfinanzierung aus ERP -Mitteln die DM schneller in die DDR fließen sollte. Ab heute ist das Verfahren im Osten wie im Westen gleich. Zeitaufwendiger ist es, weil die Ausgleichsbank auch Sicherheiten für den Eigenkapitalanteil anerkennt, sie aber zusätzlich prüft.

diba