Regionalausschuß: Nur eine Landesrundfunkanstalt

Berlin. Empfehlungen für die Rundfunk-Konzeption in Berlin/Brandenburg hat die Sachverständigengruppe „Medienordnung“ des provisorischen Regionalausschusses vorgelegt. Die Gruppe geht grundsätzlich von einem dualen Rundfunksystem (privat und öffentlich-rechtlich) aus.

Im einzelnen schlagen die Sachverständigen vor, daß die rechtlichen Grundlagen für Rundfunk in der DDR durch ein Überleitungsgesetz geschaffen werden. Dazu müßten in den jeweiligen Ländern Trägerschaften gefunden werden, die die zukünftigen Landesrundfunkanstalten nicht mit den finanziellen Altlasten des DDR-Rundfunks belasten. Für Berlin und Brandenburg sei nur eine gemeinsame öffentlich -rechtliche Rundfunkanstalt aus Gebühren finanzierbar. Sie solle zusammen von SFB, Antenne Brandenburg und Berliner Rundfunk gebildet werden.

Um die Finanzierung zu sichern, müßten die in der DDR bestehenden weitgehenden Gebührenbefreiungen aufgehoben werden. Was den privaten Rundfunk angeht, sollen die Westberliner Regelungen auf Ost-Berlin und Brandenburg ausgedehnt werden. Das Fernsehprogramm des RIAS soll nach Meinung der Experten zum gemeinsamen Frühstücksfernsehen von ARD und ZDF umfunktioniert werden. Ähnliche Vorstellungen hatten in der letzten Woche auch SPD, CDU und AL im Westberliner Abgeordnetenhaus geäußert.

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