DVU-Schmidt mit Verfahrenstricks

■ Vor dem Bremerhavener Amtsgericht begann Verfahren wegen Volksverhetzung

Seit gestern wird vor dem Bremerhavener Amtsgericht gegen den DVU-Stadtverordneten Wilhelm Schmidt verhandelt. Vorwurf gegen Schmidt: Als der Grüne Michael Frost am 3. Mai in einer Debatte der Bremerhavener Stadtverordneten Versammlung an die Ermordund von einer halben Million Roma und Sinti erinnerte, soll Schmidt nach übereinstimmenden Angaben zahlreicher Zeugen dazwischen gerufen haben: „Mehr nicht? Schade!“

Wegen dieser Äußerungen hat der Bremer Staatsanwalt Hans -Georg von Bock und Polach An

klage wegen Volksverhetzung (Strafrahmen drei Monet bis fünf Jahre), Beleidigung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Billigung von Straftaten erhoben und zugleich, wegen „erheblicher Störung des Rechtsfriedens“ ein „beschleunigtes Verfahren“ beantragt. Diesem Antrag hatte der Bremerhavener Amtsrichter Jörg Schulz zugestimmt.

Der Verteidiger von DVU-Schmidt hatte dies gestern nachmittag zu Beginn der Verhandlung kritisiert und die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Dieses

wurde vom Gericht nach längerer Beratung abgelehnt. Daraufhin stellte Schmidts Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen Richter Schulz. Begründung unter anderem: In der „aufgeheizten Atmosphäre“ sei ein faires Verfahren nicht gewährleistet. Über diesen Antrag hat nun der Präsident des Amtsgerichtes Bremerhaven zu entscheiden, der gestern bis zum frühen abend nicht aufzutreiben war. Zu einer Erörterung in der Sache kam es deshalb zunächst nicht.

kvr