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Frau Albrecht in die BRD ausgeliefert

■ Spekulationen über eine Kronzeugenregelung für die ehemalige RAF-Frau

Von Gerd Rosenkranz

Berlin (taz) - Über einen Autobahngrenzübergang ist gestern die vor vier Wochen in der DDR festgenommene Susanne Albrecht in die BRD gebracht und nach Angaben ihres Berliner Anwalts Wolfgang Vogel in ein Gefängnis im Süden der Republik eingeliefert worden. Frau Albrecht, der vor allem die Beteiligung an der versuchten Entführung und Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto durch die RAF im Jahr 1977 zur Last gelegt wird, hatte zuvor ihre Beschwerde gegen einen in Ost-Berlin ausgestellten Haftbefehl zurückgenommen und ihrer Auslieferung in die BRD zugestimmt. Sie werde „unverzüglich“ dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, erklärte der Sprecher der Generalbundesanwaltschaft, Förster.

Förster trat Spekulationen entgegen, Susanne Albrecht werde sich als „Kronzeugin“ zur Verfügung stellen. Es sei „in diesem Stadium des Verfahrens“ verfrüht von ihrer generellen Aussagebereitschaft auf eine mögliche Rolle als Kronzeugin zu schließen. Allerdings scheint der Bundesanwaltschaft die Diskussion über die Kronzeugenfrage nicht unwillkommen. Eine entsprechende Aufforderung des neuen Generalbundesanwalts Alexander von Stahl, sich als Kronzeugen zur Verfügung zu stellen, ziele nicht nur auf Frau Albrecht, sondern auf den gesamten in der DDR festgenommenen Personenkreis, sagte Förster zur taz. Ob eine Kronzeugenrolle überhaupt in Frage komme, werde sich frühestens nach Abschluß der Ermittlungen in jedem Einzelfall herausstellen. Rechtsanwalt Vogel erklärte dagegen, für den Entschluß seiner Mandantin, freiwillig in den Westen zurückzukehren, sei das Kronzeugen -Angebot des neuen Generalbundesanwalts entscheidend gewesen.

Susanne Albrecht wird in der Bundesrepublik von einem renommierten Hamburger Anwalt vertreten. Die Haftbefehle gegen die anderen sieben in Ost-Berlin einsitzenden ehemaligen RAF-Mitglieder sind nach Angaben der DDR -Generalstaatsanwaltschaft „in der Mehrzahl der Fälle noch nicht rechtskräftig“.

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