Gentechnik-Gesetz verfassungswidrig?

■ Senat soll umstrittenes Gesetz überprüfen

Mit den Stimmen der Grünen und der Sozialdemokraten forderte die Bürgerschaft gestern den Senat auf, zu überprüfen, ob das seit 1. Juli geltende Gentechnik-Gesetz mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Nach einer Großen Anfrage der Grünen waren sich die beiden Fraktionen einig, daß das Gesetz keinen hinreichenden Schutz für die Bevölkerung vor den Gefahren der Genmanipulation biete.

Die Grüne Carola Schumann kritisierte die überstürzte Einführung des Gesetzes, mit der die Bundesregierung sich zum Büttel der Gentechniker degradiert habe. „Der Hinweis auf die Weltmarktkonkurrenz reicht aus, um Politik zur Geisel des Machbarkeitswahns werden zu lassen. Politiksteuerung in diesem Bereich entlarvt sich als Illusion, das Gesetz bedeutet eine Bankrotterklärung von Politik überhaupt“, erklärte Schumann.

Bei der SPD-Fraktion stieß sie damit auf offene Ohren. Barbara Noack bezeichnete für die sozialdemokratische Fraktion das Ge

setz als „Förderung einer milliardenschweren Industrie“. Es sei bei weitem nicht als Schutzgesetz ausgelegt und bedürfe einer weitgehenden Überprüfung.

Georg Urban verteigte für die CDU das Gentechnik-Gesetz. Es bilde einen scharfen Rahmen um die drohenden Gefahren und garantiere gleichzeitig eine „verantwortbare Förderung“ der Technik, die im übrigen notwendig, beherrschbar und ethisch verantwortbar sei.

Claus Jäger schließlich ließ nur juristische Argumente in der Debatte gelten. „Wer behauptet, daß das Gesetz verfassungswidrig sei, der muß mir das anhand des Gesetzestextes beweisen“, forderte der Liberale die Grüne Carola Schumann auf.

Senatsdirektor Fritz Dopatka nahm den Ball des Parlaments gerne auf. „Ein solches Gesetz muß die Interessen der Bevölkerung berücksichtigen und kann nicht in einem Hochhaus entworfen werden“. Auch er teilte die zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. ma