Vergewaltiger verurteilt

■ Vier Jahre Haft / „Leider ein typischer Fall“

Der Mann, der die Freundin der Tochter seiner Lebensgefährtin vergewaltigte, nachdem er die Lebengefährtin tätlich angegriffen und deren Wohhnung zertrümmert hatte (vgl. taz vom 4.7.) muß für vier Jahre hinter Gitter, so die Urteilsverkündung am vergangenen Freitag.

Ein Sachverständiger hatte erklärt, daß die Vergewaltigung der jungen Frau keine Affekthandlung gewesen sei und damit keine verminderte Schuldfähigkeit vorliege.

Denn nachdem Hartmut M. - im Affekt - die gesamte Einrichtung seiner Lebensgefährtin zer

schlagen hatte, weil sie ihn aus ihrer Wohnung werfen wollte, hatte er sich erst einmal schlafen gelegt. Damit war in den Augen des Sachverständigen die Affekthandlung beendet. Danach hatte er, wieder Herr seiner Sinne, die junge Frau in die Wohnung geschleppt und dort vergewaltigt. Sie mußte am 3. Juli als Zeugin der Anklage vor Gericht aussagen.

„Leider ein typischer Fall“, so Staatsanwältin Traub, „daß ein Mann aus mangelnder männlicher Identität und einem Gefühl der Kränkung heraus Frauen unterwerfen will“. bea