CDU- und FDP-Vertreter einig: Abtreibung muß legal werden

■ Einigkeit bei der Bremer Diskussion eines gesamtdeutschen § 218

Die VertreterInnen der Bremer FDP und CDU waren sich einig, daß Abtreibung nicht länger grundsätzlich strafbar bleiben darf. Das ist das überraschende Ergebnis einer Podiumsdiskussion, zu der der „Arbeitskreis liberaler Frauen“ am Montag abend ins Hotel Munte geladen hatte. Nur der Mitarbeiter des Diakonischen Werkes, Markus Rahn, der für „Ein Recht auf Leben e.V.“ sprach, war für eine Verschärfung des § 218.

In der Bundesrepublik wird die „Notlage“ zur Bedingung einer Abtreibung gemacht. Die Notlage sei allerdings meistens keine

ökonomische, sondern die Folge individuell sehr verschiedener Situationen, berichtete Brigitte Honnens aus der Beratungs-Praxis von pro familia. Von dem Geld, das bei der Geissler-Stiftung „Mutter und Kind“ beantragt würde, hänge in keinem Fall die Entscheidung über eine Abtreibung ab. Eine Erhöhung des Erziehungsgeldes und andere sozialpolitische Maßnahmen, wie von der CDU -Bürgerschaftsabgeordneten Roswitha Erlenwein vorgeschlagen, würde die Anzahl der Abtreibungswilligen deshalb auch nicht senken. Auch zwischen der sozialen Situation und einer Abtreibung gebe es keinen direkten Zusammenhang, erläuterte Honnens.

Auch ohne Vereinigung hätte der Paragraph 218 auf den Prüfstand gehört, meinte der FDP-Landesvorsitzende Manfred Richter, da durch das aktuelle Strafrecht Frauen in die Illegalität zu „Engelmachern“ gedrängt würden und der „Abtreibungstourismus“ blühe. Abtreibung solle nicht Mittel zur Familienplanung werden, sie sei aber ein Fakt. Richter: „Da Zwang zur Beratung besteht, soll Beratung

nicht zur Abratung werden“.

Als Abtreibung im Publikum als „heimtückischer Mord aus niederen Gewissensgründen“ bezeichnet wurde, und Frauen, die abgetrieben haben, als Mörderinnen, meldete sich Richter zu Wort: Die Motivation des Andersdenkenden müsse toleriert werden. Nicht die Moral Einzelner, sondern eine gemeinsame Ethik solle helfen, zu einer Lösung zu kommen. Darauf Lebensschützer Rahn: „Der Staat darf Tötung nicht zur Privatsache werden lassen. Viele Frauen haben ein gestörtes Rechtsbewußtsein. Abtreibung ist nämlich kein Recht, sondern ein Unrecht.“ Brigitte Honnens: „Die Geschichte hat gezeigt, daß selbst bei Androhung der Todesstrafe (z.B. im Faschismus ) abgetrieben wurde. Eine Frau muß willig sein, ihr Kind auszutragen.“

Und Roswitha Erlenwein: „Memmingen hat es gezeigt: Das Stafrecht kann es nicht sein.“ Eine Fristenlösung mit wesentlich verbesserter freiwilliger Beratung müsse am Ende dabei herauskommen, faßte Manfred Richter das Diskussionsergebnis zusammen. dö/gürt