Bezirkssozialstadträte der CDU wollen Asylbehörde spielen

West-Berlin. In den Sozialämtern von Neukölln, Schöneberg und Wilmersdorf sollen jetzt Verwaltungsbeamte prüfen, welche Länder von Kriegen heimgesucht werden und welche nicht. Diese skurril anmutende Verfahrensweise geht zurück auf die Ankündigung der CDU-Sozialstadträte, aufgrund der Flüchtlingsweisung erneut den Vorgaben des Senats entgegenzuarbeiten.

Nach der Weisung haben Flüchtlinge, die aus Krisengebieten kommen oder aus Gründen der Religions- oder Volkszugehörigkeit nicht abgeschoben werden können, das Recht, in Berlin zu bleiben und Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Hintergrund für die Querschläge der Unionspolitiker ist ein Rundschreiben des Innensenators vom Dezember letzten Jahres, wonach das bedingungslose Bleiberecht für alle Flüchtlinge aus dem Libanon, Äthiopien, Afghanistan, für Tamilen aus Sri Lanka, Christen und Yeziden aus der Türkei sowie türkische, syrische und irakische Kurden gilt, die vor dem 15. Dezember 1989 eingereist sind. Die genannten CDU-Sozialstadträte ziehen daraus den Umkehrschluß, daß sie für alle, die nach diesem Stichtag geflüchtet sind, den in Paragraph 120 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) festgelegten Ermessensspielraum geltend machen können. Konkret: Die aus den Kriegsgebieten nach Berlin flüchtenden Menschen hätten dann nicht mehr das bedingungslose Bleiberecht, sondern müßten aus reinem Geldmangel möglicherweise erst einmal einen völlig aussichtslosen Asylantrag stellen. Für die Betroffenen bedeutet dies Heimunterbringung sowie ein zweijähriges Arbeitsverbot. Die Möglichkeit, mittels Sozialhilfe in einer eigenen Wohnung leben zu können, würde ihnen somit verwehrt.

maz