Eine Wahl für alle Berliner

■ BerlinerInnen sollen am 2. Dezember auch das Gesamtberliner Landesparlament wählen / Innensenator Pätzold will die Fünfprozentklausel beibehalten

Berlin. Wenn alles so läuft, wie Innensenator Pätzold es am vergangenen Freitag den Fraktionen des Abgeordnetenhauses vorschlug, dann werden die BerlinerInnen am 2. Dezember viel zu wählen haben. Mit dem einen Stimmzettelpaket wird das gesamtdeutsche Parlament mitbestimmt, mit dem anderen das Gesamtberliner Landesparlament. Die Einheit der Stadt soll durch dieses Verfahren ohne Rechts- und Statusprobleme wiederhergestellt werden.

Bis dahin wird das Abgeordnetenhaus viel zu tun haben. Sowohl die Verfassung als auch das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung müssen geändert werden. In erster Lesung sollen die Wahlgesetze schon am 30. August behandelt werden, die zweite Lesung soll am 6. September erfolgen. Die Gesetze müssen wenige Tage später verabschiedet werden, damit das Abgeordnetenhaus am 11. Oktober die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode beschließen kann. Dieser Termin ist bindend, denn nach der Berliner Verfassung muß acht Wochen nach diesem Beschluß neu gewählt werden. Wird der Zeitplan eingehalten, dann werden im nächsten Abgeordnetenhaus nicht 119 Mandatsträger, sondern, so wie es in der Gesamtberliner Verfassung von 1950 festgelegt ist, mindestens 200 Abgeordnete die Geschicke der Stadt leiten. Federn lassen müssen dabei viele Ost-Abgeordnete im Magistrat, denn die Zahl ihrer Abgeordneten reduziert sich erheblich. Ost- und West-Berlin werden in Wahlkreise aufgeteilt. Im Westteil wird es bei 71 Kreisen bleiben, für den Ostteil sind 49 Kreise vorgesehen.

Auch die Parteien müssen sich, sofern der Zeitplan eingehalten werden soll, beeilen. Bis zum 22. Oktober müssen sie dem Landeswahlamt ihre Kandidatur mitgeteilt haben. Die Kandidatenvorschläge müssen spätestens am 5. November auf dem Tisch liegen, damit in der Woche vom 12. bis 16. November die Wahlverzeichnisse öffentlich ausgelegt werden können. Noch nicht ganz einig ist sich der Einigungsausschuß über die Fünfprozentklausel. Pätzold favorisiert diese Hürde, während die AL, aber auch die CDU Bedenken angemeldet haben.

aku