Heimlich und legal: lauschen und schnüffeln

■ FDP: Polizei- statt Rechtsstaat

Er ist eine „Mogelpackung“, und „rechtsstaatlich höchst bedenklich“, findet Manfred Richter, Bremer FDP -Landesvorsitzender, und meint den „Gesetzentwurf zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität“. Der hat, gegen die Bremer und Berliner Stimmen, im Mai den Bundesrat passiert und will die „halbe Strafprozeßordnung“ umkrempeln. Auch unbescholtene BürgerInnen, die nicht einmal verdächtig sind, Böses im Sinn zu haben, dürften danach massiv bespitzelt werden: Telefon-Überwachung, heimliche Foto- und Filmaufnahmen ins Schlafzimmer, Wanzen und Richtmikrophone, Rasterfandung. Und weil die Betroffenen zum Beispiel Eltern oder Bekannte von Leuten, die Leute kennen, die eventuell verdächtig sind - von alldem nichts ahnen, fallen gleich mögliche Rechtsmittel weg. Die Spitzelei soll zulässig werden, wenn dies „geeignet“ ist, Straftaten aufzuklären oder zu verhüten. Bislang war zumindest bei polizeilichen Lausch- und Schnüffelaktionen ein Richter zwischengeschaltet, der die Genehmigung für den Einsatz von Wanzen und Mikrofonen gab. Künftig soll das wegfallen, „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“, also Polizeibeamte, kön

nen sich ihre Spitzel-Genehmi gungen gleich selbst ausstellen.

„Die Mißachtung der Privatsphäre ist ein Kennzeichen totalitären Staatswesens“, warnte Richter, „und noch dazu ist all das völlig untauglich.“ In den USA, wo solche Ermittlungsmethoden legal sind, sei so schließlich weder die Mafia noch der Drogenhandel auch in den Griff zu bekommen und diese Spitzelei „erkennbar untauglich“.

Die Bedenken des FDP-Politikers decken sich mit der scharfen Warnung der Datenschützer der Länder vom 27. Juni (vgl. taz 2.6.) vor der unkontrollierten Ausweitung der Polizei-Befugnisse. Richer: „Dem schließe ich mich voll an.“ Unverständnis äußerte er gegenüber seinen Parteifreunden in Hamburg und Rheinland-Pfalz, „die das so haben passieren lassen“. Mit der Koalitionspartnerin CDU „werden wir uns streiten.“

Der Gesetzentwurf geht jetzt in den Innenausschuß des Bundestages. „Erstklassiger Etikettenschwindel“ findet Richter, „da sollen unter dem Vorwand der Ermittlung gegen Drogenkriminalität die Befugnisse der Exekutive ausgeweitet werden.“ Immerhin ist die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Post- und Fernmeldegeheimnis grungsetzlich geschützt.

S.P.