Landgericht: Therapie statt Strafe

■ 21jähriger kam mit blauem Auge davon: Raub nur „minderschwer“

Im Fall des 21jährigen Matthias D., der sich in der letzten Woche vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Bremen wegen versuchten Diebstahls, Nötigung und schweremRaub verantworten mußte, hat das Gericht gestern das - noch nicht rechtskräftige - Urteil verkündet: zwei Jahre und fünf Monate ohne Bewährung. Staatsanwalt und Richter waren sich mit unterschiedlichen Begründungen einig, daß das Strafmaß abzüglich der fünf Monate Untersuchungshaft zwei Jahre nicht wesentlich überschreiten dürfe. Denn nur bis zu einer

Strafe von zwei Jahren ist ein Antrag auf Strafaussetzung zugunsten einer Drogentherapie möglich.

Das Problem: Für den 21jährigen Matthias D. gilt das Erwachsenenstrafrecht. Das sieht für einen schweren Raub mindestens fünf Jahre vor. Der gerichtsmedizinische Gutachter hatte am vorausgegangenen Verhandlungstag an das Gericht appelliert, die problematische Entwicklung des intelligenten jungen Mannes zu berücksichtigen und stellte eine günstige Prognose: „Es besteht die begründete Aussicht, daß

Matthias D. nach der Therapie unauffällig bleibt.“

Der Richter berücksichtigte die Anregung und machte aus der Anklage „schwerer Raub“ einen „minderschweren Fall“ und begründete damit das Strafmaß, das nur geringfügig unter dem Antrag des Staatsanwalts liegt. Dieser hatte auf verminderte Schuldfähigkeit plädierte.

Mittäter Wolfgang B., einschlägig vorbelastet, aber seit sieben Jahren „unauffällig“, bekam zwei Jahre mit Bewährung und muß 2.000 Mark an die Staatskasse zahlen. bea