Kommt Sigrid Sternebeck frei?

Berlin (taz) - Sigrid Sternebeck, in der DDR als ehemaliges RAF-Mitglied festgenommenen und am Wochenende freiwillig in die Bundesrepublik zurückgekehrt, winkt die Freiheit. „So schnell wie möglich“ soll sie den Zeugen gegenübergestellt werden, die sie im August 1985 beim Anschlag auf die US -Airbase in Frankfurt erkannt haben wollen. Das erklärte gestern der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Hans-Jürgen Förster, gegenüber der taz.

Sternebeck lebte zum Zeitpunkt des Attentats bereits seit fünf Jahren in der DDR. Ihr Hamburger Anwalt Reinhard Berkau hatte erklärt, seine Mandantin könne beweisen, daß sie sich auch am Tag des Angriffs auf den Frankfurter Luftwaffenstützpunkt in der DDR aufgehalten habe. Sollte sie von den Zeugen nicht wiedererkannt werden, bliebe laut Haftbefehl nur noch der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der ist jedoch nach Auffassung Berkaus verjährt.

Unterdessen hat der DDR-Anwalt Rolf Henrich der DDR-Justiz in der 'Frankfurter Rundschau‘ „staatliche Freiheitsberaubung“ vorgeworfen. Sein Mandant, der Arzt Ekkehard Freiherr von Seckendorff, werde festgehalten, obwohl ein „Blick in den Dienstplan des Kreiskrankenhauses“ genüge, um festzustellen, daß er an dem ihm zur Last gelegten Banküberfall in Würzburg am 26. März 1984 nicht beteiligt gewesen sein könne.

gero