Honecker wird wahrscheinlich nicht vor Gericht gestellt

Berlin (ap) - Der frühere Staats- und Parteichef der DDR, Erich Honecker, wird sich nach Einschätzung seines Verteidigers Friedrich Wolff nicht vor Gericht verantworten müssen.

Eine Entscheidung über die Verfahren gegen den früheren Spitzenpolitiker der ehemaligen SED will der amtierende DDR -Generalstaatsanwalt Günter Seidel in der kommenden Woche fällen. Die 'Sächsische Zeitung‘ berichtete unterdessen, die DDR-Justiz sei derzeit praktisch lahmgelegt, weil es keine Zivilprozeßordnung gebe.

Generalstaatsanwalt Günter Wolff erklärte, er glaube auch dann nicht an ein Verfahren, wenn das von der DDR-Regierung bestellte ärtzliche Gutachtergremium Honeckers Verhandlungsfähigkeit feststellen sollte. Ein Sprecher des Generalstaatsanwaltes sagte nach Angaben der Nachrichtenagentur 'adn‘, die Expertengutachten über beschuldigte oder bereits angeklagte Mitglieder der alten Staatsführung seien nun ausgewertet. Die Stellungnahmen seien „sehr differenziert“.

Die 'Sächsische Zeitung‘ berichtete, die meisten Verfahren vor den Amtsgerichten ruhten zur Zeit. Das Ostberliner Justizministerium habe in einem dienstlichen Schreiben den Richtern empfohlen, Arbeitsgerichtsprozesse an Hand von Veröffentlichungen in der Gewerkschaftszeitung 'Tribüne‘ zu entscheiden.