Tips für Urlaubsnörgler

■ Verbraucherzentrale hilft bei Reise-Reklamationen

Träume wiegen schwer, Urlaubsträume ganz besonders. Zwar sind die Pauschalverträge für diese Saison längst unterschrieben, doch die neue Broschüre der Verbraucherzentrale bietet UrlauberInnen wertvolle Tips, die noch am Traumziel helfen können, Pauschalärger zu managen. Zum Beispiel sollte man sich vor Reise-Antritt schriftlich bestätigen lassen, daß der Tennisplatz bespielbar und der Aufzug intakt ist.

Welche Rechte gibt es, wenn der Reiseveranstalter kurz vor Abflug höflich mitteilt, daß die drei interessantesten Kreuzfahrten gestrichen wurden, weil die Schiffe den Sicherheitsauflagen nicht genügen? Was tun, wenn der Strandbungalow auf dem Acker steht oder der superlange Schilift keine Baugenehmigung erhielt, und die Familie erst vor Ort damit konfrontiert ist? Und wer muß zahlen, wenn das Hotelpersonal streikt oder die Algenpest ausgebrochen ist?

Die hilfreiche Broschüre entschlüsselt auch abgründiges Katalog-Deutsch: Mitten im Zentrum heißt: Wer im Urlaub Schlaf nachholen will, wird recht müde wieder nach Hause fahren. „Alle Zimmer zum Meer“ ist ein sicheres Indiz, daß man das Meer vom Balkon aus nicht sieht. Sonst gäbe es einen deutlichen Hinweis auf den traumhaften Meeresblick“. Die vielen Tips, samt Richtwerten für Erstattungen und Musterbriefen füllen an die hundert Seiten.

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Die Broschüre gibt's für fünf Mark fünfzig bei der Verbraucherzentrale