Wie der Bund im Dreck wühlt

■ Bundesumweltminister Töpfer und die Zukunft der Verpackungsabfälle

Umweltminister Klaus Töpfer hat den Entwurf der sogenannte Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackVO) präsentiert. Voraussichtlich Anfang Oktober wird die VerpackVO dem Bundesrat vorgelegt. Inhalt:

-Es dürfen nur Verpackungen in den Verkehr gebracht werden, die entweder zum selben Zweck wiederverwendet werden können, oder einer stofflichen oder thermischen (!) Verwertung außerhalb der öffentlichen Entsorgungssysteme zugeleitet werden können. Klartext: Verbrannt und deponiert wird nur noch von privat.

-KäuferInnen müssen die Möglichkeit haben, „Umverpackungen“ direkt im Laden zu lassen. „Umverpackungen“, das ist Müll in Form von Folien, Kartonagen und ähnlichen Umhüllungen, die überwiegend der Werbung, der Vermeidung von Diebstahl oder der Warenabgabe im Wege der Selbstbedienung dienen.

-Eine ganz ähnliche Rücknahmepflicht gibt es auch bei „Verkaufsverpackungen“. Das ist eigentlich alles, was nicht „Umverpackung“ ist: Becher Beutel, Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen, Kanister, Tragetaschen, Schachteln usw.. Töpfer hat der Wirtschaft hierbei allerdings ein Schlupfloch gelassen: „Das duale System“ (siehe unten).

-Einweg-Getränke-Verpackungen sollen mit einem Pfand von 50 Pfennig belegt werden. Das gleiche gilt für Wasch- und Reinigungsmittelverpackungen aus Kunststoff. Doch auch hier das Zauberwort: „Duales System“.

-Die Realisierung der Bestimmungen ist in drei Stufen vorgesehen: Die erste Stufe gilt für die Transport- und Umverpackungen. Sie tritt am 1.12.1990 in Kraft. Die zweite Stufe betrifft alle Verkaufsverpackungen mit Ausnahme der Getränkeverpackungen. Für die Verkaufsverpackungen ist der 1.7.1991 vorgesehen. Mit der dritten Stufe am 1.1.1992 können dann alle Verpackungen im Laden bleiben.

-Das duale System: Dieses Entsorgungssystem, auch zweite Mülltonne genannt, ist eine Art privater Müllabfuhr. Der Verpackungsmüll wird von privaten Unternehmen direkt vom Verbraucher abgeholt. Ist diese private Müllabfuhr wöchentlich und flächendeckend gewährleistet, entfallen die Rücknahmepflicht des Handels und der Pfand für Einweg -Getränke- Verpackungen.

heuz