Ausländergesetz: Vorbeugen hilft

■ Wer noch jetzt sicheren Aufenthaltsstatus beantragt, erspart sich Ärger mit dem neuen Ausländergesetz / Aufenthaltserlaubnis wird ab 1.1.91 teurer

Nicht gerade ein ermutigender Jahresanfang steht den ImmigrantInnen und Flüchtlingen bevor, wenn am 1.1. 1991 das neue Ausländergesetz in Kraft tritt. Die doppelte Staatsbürgerschaft - von vielen ImmigrantInnen immer wieder gefordert - soll weiterhin Ausnahme und nicht die Regel sein. Die Ausweisung wird erleichtert, der Datenschutz für Nichtdeutsche fast vollständig aufgehoben. ImmigrantInnen, die arbeitslos oder auf Sozialhilfe angewiesen sind, bleibt ein sicherer Aufenthaltsstatus verwehrt. Auch wer ein festes Arbeitsverhältnis nachweisen kann, muß ab nächstes Jahr höhere Hürden überwinden, um sich von den Behörden das Recht auf einen sicheren Aufenthalt bescheinigen zu lassen. Min destens 60 Monate Pflichtbeiträge oder Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung müssen Nichtdeutsche unter anderem nachweisen, wollen sie zum Beispiel in den Genuß einer Aufenthaltsberechtigung kommen.

Wer also die Voraussetzungen erfüllt (unter anderem acht Jahre ununterbrochener Aufenthalt und besondere Arbeitserlaubnis), sollte unbedingt noch vor dem 31.Dezember 1990 eine Aufenthaltsberechtigung beantragen. Dann allerdings heißt es, Geduld aufzubringen. Denn die Bearbeitung verläuft nach Erfahrungen der Beratungsstelle für ausländische ArbeitnehmerInnen des DGB „ziemlich schleppend.“ Rund 25.000 ImmigrantInnen haben nach Schätzungen des Büros der Ausländerbeauftragten Barbara John noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus, obwohl sie lange genug hier leben.

Per Informationsbroschüre hat die Ausländerbeauftragte nun ImmigrantInnen aufgerufen, ihr Aufenthaltsrecht noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abzusichern. Der DGB will in wenigen Tagen seine vor langem gestartete „Aktion Aufenthaltsberechtigung“ wieder aufleben lassen und ImmigrantInnen durch Musterschreiben in mehreren Sprachen informieren.

Die deutsch-türkische Broschüre kann bei der Ausländerbeauftragten, Potsdamer Straße 65, Berlin 30 bestellt werden. Wer sich das Heft mit Antragsformular direkt abholen will, kann dies auch in der taz, Kochstraße 18, Berlin 61 (U-Bahn Kochstraße) tun.

anb