Datenschutz: SPD soll Farbe bekennen

■ Grüne Änderungsinitiative zum Bremer Datenschutzgesetz

Zu einer erstklassigen Gelegenheit, auch sozialdemokratische Wünsche in politische Wirklichkeit umzusetzen, wollen jetzt die Grünen ihren ParlamentskollegInnen verhelfen. Und das geht so: Mit einer Initiative zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes antwortet die grüne Bürgerschafts -Fraktion auf den überraschenden Weggang des Bremer Landes -Datenschützers Dr. Alfred Büllesbach. Der erhofft sich nämlich als künftiger Chef der Datenschutz-Abteilung bei Daimler mehr Einfluß- und Gestaltungsmöglichkeiten, mehr Unterstützung für seine Arbeit - und bessere Bezahlung.

Bevor ein Nachfolger gefunden ist, muß das Wahlverfahren und die Rechtsstellung des Neuen entscheidend verändert werden, findet Martin Thomas, grüner Abgeordneter und Mitglied des Datenschutz-Ausschusses. Es gehe dabei darum, parteipolitische Unabhängigkeit zu garantieren, die Verbindung zum Parlament zu stärken, den Wahlvorgang zu demokratisieren und die Transparenz bei Datenschutz -Konflikten zu erhöhen. „Büllesbach wurde richtig aus dem Amt gegrault, weil er immer wieder mit deutlichen Worten harsche Kritik am Senat und an seinen Genossen geübt hat“, erklärte Thomas, „man muß befürchten, daß aus parteipolitischem Egoismus als Nachfolger ein zahmerer Kandidat gesucht wird.“

Der grüne Entwurf sieht vor: Der/die neue Datenschutz-Beauftragte wird nicht mehr vom Senat ausgeguckt und vom Parlament bestätigt. Vielmehr sollen KandidatInnen von allen Fraktio

nen vorgeschlagen werden können und im Datenschutzausschuß, besetzt mit VertreterInnen aller Bürgerschafts-Parteien, angehört werden - um schon die Auswahl zu demokratisieren. In Schleswig-Holstein ist das seit Barschel bereits Praxis. Nicht mehr die einfache, also SPD-Mehrheit, sondern eine 2/3-Mehrheit soll des Parlaments soll dann erforderlich sein, „um eine parteipolitische unabhängige Person zu finden“, so Thomas. Der/die Beauftragte soll Rederecht in der Bürgerschaft bekommen, wenn Datenschutz auf der Tagesordnung steht. Das steht sonst nur Abgeordneten und SenatorInnen zu. Wie in Berlin soll die DatenschützerIn nicht mehr einem Senator, sondern nur noch dem Bürgerschafts-Präsidenten unterstehen und ansonsten selbständige oberste Landesbehörde sein.

In der nächsten Bürgerschafts-Sitzung nach der Sommerpause soll über den grünen Antrag beraten und bis dahin die Nachfolger-Suche ausgesetzt werden, fordert Thomas in Briefen an Wedemeier und Klink: „Bürgermeister Wedemeier sollte die Entscheidung des Parlaments abwarten, statt Fakten zu schaffen.“ Die grüne Minderheiten-Fraktion in der Opposition hätte den Entwurf „ausdrücklich nicht für den Papierkorb“ erarbeitet, betonte Tho

mas, und verriet die Gründe für seinen Optimismus, reelle Mehrheiten zumindest für die Kernpunkte zu finden: Gerade hat in Bonn die SPD-Bundestagsfraktion - allerdings dort als Opposition - den Antrag eingebracht, den Bundesdatenschützer mit 2/3 Stimmen des Bundestages zu wählen und ihn nur der Dienstaufsicht des Präsidenten zu unterstellen. Thomas: „Wenn die Sozialdemokraten in Bonn das als Opposition fordern, können sie es doch in Bremen erst recht umsetzen, wo sie die Mehrheit haben!“ Kommentierte ein Journalisten-Kollege: „Das ist zwar logisch, aber nicht bremisch.“ Susanne Paa