Klage wegen Mängeln im Sicherheits- konzept endgültig abgelehnt

■ OVG-Richter verwarfen beantragte einstweilige Verfügung zur Aussetzung des Transports

„Schwach und dünn“ nannte Rechtsanwalt Günter Urbanzcyk gestern die Begründung, mit der das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch abend die Klage gegen den Gifttransport wegen Mängeln im Sicherheitskonzept in letzter Instanz abgelehnt hatte. Eine noch sehr höflich gehaltene Formulierung des Rechtsvertreters der zwölf Kläger aus Anrainergemeinden am Transportweg zwischen Clausen und Nordenham.

Denn in dem knapp anderthalb Seiten langen Text machten sich die drei Münsteraner nicht einmal die Mühe, überhaupt auf die während des erstinstanziellen Verfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingetretenen neuen Umstände und die entsprechenden zusätzlichen Argumente in Urbanczyks Beschwerdeschrift einzugehen (siehe taz von gestern). Darüber hinaus enthält die Begründung zahlreiche Ungereimtheiten. Einerseits schreiben die Richter, ob das von den Verantwortlichen gewählte Transportsystem und -verfahren „gegenüber einem anderen (denkbaren) System weniger Schutz bietet“, lasse sich „im Rahmen des Eilverfahrens nicht feststellen“.

Die Möglichkeit einer - von den Klägern ebenfalls beantragten - einstweiligen Verfügung zur zeitweisen Aussetzung des Transportes bis zur Klärung eben dieser Frage verwerfen sie jedoch.

Auch ohne diese Klärung halten die Richter „ein gesundheitsgefährdendes Freisetzen von Chemikalien“ angesichts der „hier gewählten Verpackungsart“ für „unwahrscheinlich“. Es lägen „keine konkreten Umstände vor“, die „auf einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit schließen lassen können“. Gegen das OVG-Urteil ist keine weitere Beschwerde zulässig.

Eine Gruppe von KlägerInnen aus Bremen und anderen Orten an der voraussichtlichen Bahntransportstrecke durch Norddeutschland bemüht sich in einem gesonderten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht um einen Transportstopp. Auch der Gießener Bürgermeister Mutz, der in einem Brief an Bundeskanzler Kohl einen Aufschub des Transportes und eine Überprüfung des Sicherheitskonzeptes gefordert hatte, hält Angaben seiner Mitarbeiter zufolge an seiner Absicht fest, demnächst BürgermeisterkollegInnen aus der Umgebung der voraussichtlichen Transportstrecke zu versammeln, um rechtliche Schritte zu überlegen.

Andreas Zumach