Seeleute-Vermittler Rusch: Die Reederei ist es gewesen

Berlin (taz) - „Ich habe mit all dem nichts zu tun.“ So reagierte gestern der Hamburger Personalvermittler Günter Rusch auf den Bericht der taz über unmenschliche und rechtswidrige Praktiken der Lübecker Reederei Heinrich Beutler KG bei der Beschäftigung indischer Seeleute auf ihren Schiffen. Auf der anderen Seite ließ der Vermittler, der über eine Agentur in Bombay indische Seeleute an Beutler vermittelt hatte, Bedenken erkennen: „Eigentlich hätte ich es nicht tun sollen.“

Die indischen Seeleute müssen in Bombay einen Vertrag unterzeichnen, wonach sie für sechs Monate auf die Auszahlung ihrer Heuer verzichten, das Schiff nicht verlassen, nur das dortige Essen verzehren und jede gewerkschaftliche Betätigung unterlassen. Vier Seeleute vom Beutler-Schiff „Vineta“ hatten, nachdem sie bei einem Zwischenaufenthalt in Brunsbüttel ohne den ihnen zustehenden vollen Lohn vom Schiff geschickt worden waren, Zuflucht bei der ÖTV gesucht. Die ÖTV klagt nun auf Auszahlung der vollen Löhne und Kostenübernahme für Unterbringung und Rückflug nach Indien durch die Reederei.

Der Lübecker Reeder, auf dessen Schiffen schon in der Vergangenheit skandalöse Zustände bei der Beschäftigung von Seeleuten aus der Dritten Welt aufgefallen sind, war gestern nicht zu erreichen. Sein Personalvermittlungsagent Rusch dagegen will mit all dem nichts zu tun haben, obwohl er von den Praktiken der Reederei voll informiert war. Der Geschäftspartner: „Wenn die Reederei indische Seeleute haben will, muß man diesen Wunsch respektieren“, sagte er gestern zur taz. Er trage keinerlei Verantwortung für die Zustände an Bord. Die Gewerkschaft ÖTV hat inzwischen in einem Brief an Verkehrsminister Friedrich Zimmermann (CSU) die Frage gestellt, ob er als Verfechter des Zweitregisters mit derartigen Zuständen, insbesondere der skandalösen Unterbezahlung von 250 Dollar pro Monat auf deutschen Schiffen einverstanden sei. „Sind die Arbeitsbedingungen an Bord noch mit dem vom Sozialstaatsprinzip geforderten Sozialstaatsprinzip erforderlich?“

marke