Streit um das siebente Ressort

■ Köpenick hat zwar viele Umweltprobleme, aber der gewählte Umweltstadtrat kann nicht amtieren

Köpenick. Zwar hat die grüne Lunge Ost-Berlins, Köpenick, einen Umweltstadtrat, aber der kann sein Amt noch nicht ausüben. Das erfuhr die taz vom Abgeordneten Daniel Stadthaus (Bündnis 90/Grüne). Als das Bezirksparlament am 26. Juli Dr. Peter Zdunneck zum siebenten Bezirksstadtrat gewählt habe, habe die Bürgermeisterin interveniert. Ein siebentes Amt widerspreche der Ostberliner Verfassung vom 11. Juli. Deren Paragraph 58 schreibt nämlich für die Bezirksämter einen Bürgermeister „und höchstens sechs Bezirksstadträte“ vor.

Was wie ein Sturm im Amts-Wasserglas wirkt, ist gerade für Köpenick von besonderer Bedeutung. Der wald- und wasserreichste Stadtbezirk Ost-Berlins hat zugleich unter der stärksten Belastung durch Industriebetriebe zu leiden. 60 Prozent der Bäume sind krank. Der Trinkwasserspender Müggelsee droht umzukippen. Nach Meinung Zdunnecks könne ein Umweltstadtrat viel wirksamer gegen Umweltsünden vorgehen als der Leiter eines untergeordneten Umweltamtes.

In sechs weiteren Stadtbezirken gibt es jedoch bereits seit Juni jeweils sieben Bezirksstadträte, darunter einen Umweltstadtrat. In Köpenick dagegen zog sich die Diskussion bis zum 26. Juli hin. Als Ende Mai die Fraktion Bündnis 90/Grüne auf der konstituierenden Versammlung dieses siebente Ressort forderte, entschied sich die Mehrheit der Abgeordneten dagegen. Das Doppelressort Gesundheitswesen/Umweltschutz wurde mit Dr. Erika Ising (CDU) besetzt. Diese ist durchaus bereit, das Umweltressort an Zdunneck abzutreten. Aber „was die rechtliche Seite betrifft“, stehe sie „voll auf der Seite der Bürgermeisterin“. Die Sache müsse erst an höherer Stelle geklärt werden.

Die Verwirrung ist damit noch nicht zu Ende. Der Verfassungsparagraph 58 widerspricht nicht nur der Realität, sondern auch einem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 28. Mai. Als „Drucksache 1/3“ gestattet der den Bezirksämtern in einer von zwei Strukturvarianten ein siebentes Ressort Umweltschutz. Auf Anfrage der taz war im Roten Rathaus von Wilhelm Rörig, dem persönlichen Referenten der Präsidentin der Stadtverordnetenversammlung, zu erfahren, daß die Verfassung „späteres Recht“ sei und über dem damaligen Beschluß stehe. Offensichtlich „ein redaktionelles Versehen“, daß die Drucksache 1/3 nicht beachtet wurde. Da es in Ost-Berlin noch kein Verfassungsgericht gebe, wolle er den Konflikt an die Magistratsverwaltung für Inneres weitergeben. Über eine Korrektur der Verfassung müsse dann der Einheitsausschuß verhandeln. Jedoch, ein „Gesetz zur Änderung der Verfassung“ brauche eine Zweidrittelmehrheit. „Da die PDS sauer ist über den Beschluß 1/3, der die politischen Bezirksämter begründete, wird das schwierig werden.“

su