Bayern gegen Berliner Amnestiepläne

■ Mathilde Berghofer-Weichner (CSU) lehnt den Vorstoß der Berliner Justizsenatorin Limbach als „Jubelamnestie“ ab / Hessen und Schleswig-Holstein wollen „prüfen“ / Zurückhaltung überwiegt

Berlin (taz) - Die bayerische Justizministerin Mathilde Berghofer-Weichner (CSU) hat sich vehement gegen die Amnestiepläne der Berliner Justizsenatorin Jutta Limbach ausgesprochen. Frau Limbach hatte Ende letzter Woche ein „allgemeines Amnestiegesetz“ und eine Begnadigung für bestimmte Straftaten am Stichtag der deutschen Vereinugung vorgeschlagen. Unter die „politischen Aufräumarbeiten in der Vergangenheit der Bundesrepublik“ sollten, so Limbach, die Urteile gegen straffällig gewordene Kriegsdienstverweigerer, gegen „harte Volkszählungsboykoteure“ und BlockadeteilnehmerInnen vor militärischen Einrichtungen fallen. Als Geste der Versöhnung hatte sie auch eine Amnestie im Bereich des „Werbens für eine terroristische Vereinigung“ vorgeschlagen. Als „grundsätzlich positiv“ wurden hingegen im Kieler Justizministerium die Vorschläge Limbachs gestern gewertet. Sie würden zur Zeit einer genaueren Überprüfung unterzogen. Auch im hessischen Justizressort werden sie „inhaltlich und formal“ untersucht. Eine Bewertung durch den Justizminister Koch sei in etwa 14 Tagen zu erwarten.

Gegenüber jener zurückhaltenden Tonlage fallen die aggressiven Formulierungen der bayerischen Justizministerin auf: die Initiative der Berliner Justizsenatorin sei nicht mehr als eine „Jubelamnestie“, sagte sie gestern gegenüber der 'Welt‘. Im Gegensatz zu Limbach, die in der Vereinigung den geeigneten Zeitpunkt für eine Versöhnung mit der Opposition sieht, befürchtet die CSU-Politikerin einen „schlechten Auftakt“ für ein geeintes Deutschland. Es würde das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung stören, „wenn jetzt Straftäter für eine pauschale Begnadigung herausgegriffen würden. Die „Jubelamnestie“ lehnt sie auch deshalb ab, „weil sie eigentlich nicht in die Zeit eines demokratischen Rechtsstaates“ passe. Insbesondere stößt sich Berghofer -Weichner an den in Aussicht genommen Straftatbeständen der vorgeschlagenen Amnestie. Sitzblockaden und die Verweigerung von Zivil- oder Wehrdienst hätten thematisch mit der deutschen Vereinigung genausowenig zu tun wie der Boykott der Volkszählung oder das Werben für eine terroristische Vereinigung. Für eine Begnadigung im Bereich des §129a stellte die bayerische Justizministerin, die schon im letzten Hungerstreik der RAF-Gefangenen auf harte Linie gesetzt hatte, klar, sei sie nicht zu haben. Jetzt, wo die RAF mit dem Argument Großdeutschland weitere Anschläge begründe, könne man nicht „für eine Begnadigung des terroristischen Umfeldes“ eintreten.

wg.