Der BUND fordert die Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz

Bonn (taz) - „Eine große Chance, den Gedanken eines grundrechtlich verankerten Umweltschutzes Wirklichkeit werden zu lassen“, ist die „Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten“ für Wolfgang Baumann, Sprecher des Arbeitskreis Recht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland. In Bonn forderte er, daß „der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Wasser, Luft, Erde zu einem Verfassungswert erhoben und durch Verankerung von Popular und Verbandsklage unter einen grundrechtähnlichen Rechtsschutz gestellt wird“. Außerdem trat er für Volksentscheide „in zentralen umweltpolitischen Fragen“ ein.

Die aktuellen Forderungen des BUND: Es müsse endlich Schluß sein mit den „Erpressungsversuchen der Energieversorgungsunternehmen“, die kommunale Energiewirtschaft in der DDR unmöglich machten. Die Müllvermeidung solle in den Vordergrund gerückt werden, besonders da das vorher gut funktionierende Recyclingsystem in der DDR „wie weggeschwemmt“ sei. Schließlich möchte der Umweltverband ein schweizerisch-deutsches Müllverbrennungsprojekt bei Halle abblocken und in der Verkehrspolitik bestehende DDR-Regelungen wie Autobahntempo 100 und die Nullpromillegrenze übernehmen.

Ike