Todesurteil gegen Winnie Mandelas Wache

■ Mitglied des „Mandela-Fußballklubs“ wegen Mordes zum Tode verurteilt / Winnie Mandelas Beteiligung bleibt weiterhin ungeklärt / Staatsanwalt kann Verfahren gegen sie eröffnen

Johannesburg (dpa/taz) - Einen Tag nach dem Durchbruch bei den Gesprächen zwischen ANC und der südafrikanischen Regierung gibt es Negativschlagzeilen für Mandela. Der ehemalige Leibwächter seiner Frau Winnie ist gestern vom Obersten Gerichtshof in Johannesburg wegen Mordes an dem 14 Jahre alten Stompie Seipei zum Tode verurteilt worden. Der Schuldspruch war schon im Mai gefallen. Die Vollstreckung von Todesurteilen in Südafrika ist momentan ausgesetzt. Seit gestern kann der Staatsanwalt prüfen und entscheiden, ob er gegen Winnie Mandela Anklage erheben soll, da sie nach Zeugenaussagen Stompie und andere Jugendliche mißhandelt haben soll.

Der verurteilte Jerry Vusi Musi Richardson (41) war Trainer des Fußballklubs „Mandela United“, der angeblich nie zu einem Spiel angetreten ist und statt dessen der Frau des Schwarzen-Führers Nelson Mandela als Leibwache diente. Winnie Mandela, die vor ihrer Verbannung und Ächtung durch das südafrikanische Regime als Sozialarbeiterin gearbeitet hatte, holte die arbeitslosen Jugendlichen von der Straße.

Nach Überzeugung des Gerichts entführte Richardson im Dezember 1988 vier Jugendliche aus der Methodisten-Kirche in der Schwarzen-Siedlung Soweto bei Johannesburg, da ihnen unterstellt wurde, sie hätten mit dem (weißen) Pfarrer homosexuelle Beziehungen unterhalten - ein auch von Schwarzen tabuisiertes Thema. Die Jugendlichen sollen Zeugen zufolge in das Haus Winnie Mandelas gebracht worden sein. Auch sie sei an tagelangen Folterungen beteiligt gewesen. Der besonders schwer mißhandelte Stompie wurde zudem beschuldigt, ein Polizeispitzel gewesen zu sein.

Aus dem Gefängnis heraus hatte Nelson Mandela die Auflösung des Klubs angeordnet und seiner Frau jegliche öffentliche Alleingänge verboten. Trotzdem hatte der Fall „Winnie Mandela“ die Oppositionsbewegung in eine tiefe Krise gestürzt. Seitdem zeigt sie sich nur noch brav an der Seite ihres Mannes.

Auch wenn ein Kausalnexus nicht direkt nachgewiesen werden kann: Seit der Freilassung Mandelas im Februar taucht immer wieder entweder kurz vor oder nach Gesprächsrunden mit der Regierung der „Fußballklub„-Prozeß und damit auch der Name Winnie Mandela auf. Das war so im Februar, als der Prozeß gegen Richardson beginnen sollte. Es wiederholte sich im Mai und findet nun seine Fortsetzung.

Die Frage, ob gegen die Frau des wichtigsten Schwarzenführers im Lande prozessiert werden soll und kann, ist entsprechend eine nicht nur juristische, sondern auch politische. Interessanterweise haben sowohl Nelson als auch Winnie Mandela mehrmals insistiert, mit einem Verfahren erst sei die „Chance“ einer Richtigstellung gegeben. Im September wird erst mal anderen Gefolgsleuten Winnie Mandelas der Prozeß gemacht.

AS