Klärschlamm wird testweise verbrannt

■ Senatsantwort auf kleine grüne Anfrage

Wenn in Bremen Abfälle verbrannt werden, dann nur in den beiden dafür gebauten Müllverbrennungsanlagen. Dies versicherte der Senat jetzt der grünen Bürgerschaftsfraktion. Doch die Grünen bleiben skeptisch: Das neue Bundes-Abfallbeseitigungsgesetz gestattet nämlich, daß Abfälle in allen möglichen Feuerungsanlagen (z.B. Kohlekraftwerken) verbrannt werden dürfen, sofern diese Anlagen den Immissionsschutz-Bestimmungen entsprechen.

Aus der senatorischen Antwort an die Grünen geht hervor, daß 1989 „zu Versuchszwecken“ bremischer Klärschlamm im Kohlekraftwerk Farge mitverbrannt worden ist. Da der Bremer Senat diesen Klärschlamm jedoch nicht als „Abfall“, sondern als „anderen brennbaren Stoff“ begreift, handelt es sich hierbei für den Senat eben nicht um „Abfall„-Verbrennung. Doch egal ob „Abfall“

oder nicht, fest steht, daß das Verfeuern des Klärschlamms die Umwelt stärker belastet, als wenn nur Kohle verheizt wird: Die Werte für Zink und Blei in der Asche stiegen z.B. um das Fünffache an, die Quecksilberbelastung stieg um den Faktor 2,5.

Die grüne Abgeordnete Elisabeth Hackstein kritisiert das Verbrennen des Klärschlamms in Farge: „Das öffnet der Abfallverbrennung Tür und Tor. Außerdem fehlt, wenn der Klärschlamm einfach durch den Schornstein gejagt werden kann, der Anreiz, durch Auflagen für sauberen Klärschlamm in den Kläranlagen zu sorgen.“

350 Firmen leiteten ihre Industrieabwässer ins hiesige Kanalnetz und damit in die Kläranlage, ohne daß ihnen Auflagen gemacht würden. Dabei sei sauberer Klärschlamm für die Bauern „ein guter Dünger“, reich an Phosphaten und Nitraten.

B.D.