GEWOBA: Keine Wohnungen für Obdachlose

■ Die Wohnungsbaugesellschaft zieht ihre Zusage für zwölf Wohnungen für Nichtseßhafte zurück

Die gemeinnützige Gesellschaft für Wohnen und Bauen (GEWOBA) wird künftig kein festes Kontingent von Wohnungen für Obdachlose und andere sozial benachteiligte Gruppen zur Verfügung stellen. In einem Brief an den Verein für Wohnungshilfe teilte GEWOBA-Geschäftsführer Eberhard Kulenkampff mit, daß sich die Gesellschaft auf Grund des verschärften Wohnungsmarktes zu diesem Schritt „grundsätzlich“ entschlossen habe.

Die GEWOBA bricht damit eine verbindliche Vereinbarung aus dem Jahr 1988. Damals hatte die Wohnungshilfe eine feste Zusage für zwölf Wohnungen bekommen, die innerhalb von sechs Monaten besorgt werden sollten. Doch bis heute sind für sogenannte „Wohnungsnotstandsfälle“ nur fünf Kleinwohnungen an den Verein abgetreten worden. Die restlichen sieben Wohnungen sollen jetzt endgültig unter den Tisch fallen. In Bremen sind derzeit etwa 1.000 Menschen obdachlos.

Für die Geschäftsführerin der Wohnungshilfe, Regina Brieske, „stiehlt sich die GEWOBA aus ihrer Verantwortung“. Gerade in Zeiten der Wohnungsnot sei die gemeinnützige Gesellschaft, die in Bremen etwa 50.000 Wohnungen verwaltet, sozialen Randgruppen gegenüber verpflichtet.

Die GEWOBA weist die Vorwürfe des Wortbruchs und der mangelnden Verantwortung zurück. Pressesprecherin Christine Dose erklärte gegenüber der taz,

daß die Wohnungshilfe ihr Kontingent von zwölf Wohnungen erhalten und bereits ausgeschöpft habe. Bis auf Einzelfälle, die je

weils genau überprüft werden müßten, seien die Möglichkeiten der GEWOBA jetzt erschöpft. Zwei Herren ihrer Gesellschaft

seien jedoch jederzeit zu individueller Beratung bereit. Dem Wunsch nach weiteren Wohnungen diverser Vereine zur Betreuung sozialer Randgruppen könne aber nicht mehr entsprochen werden.

Die Aufrechnung der Wohnungsbau-Gesellschaft stimmt nicht. Die GEWOBA hat dabei nämlich auch Wohnungen mitgezählt, die die Wohnungshilfe in längst vergangenen Wohnprojekten mit dem Jugendamt zugesprochen bekommen hatte. Regina Brieske: „Diese Wohnungen waren in dem Kontingent, das uns zugesichert wurde, nicht enthalten.“

Mit dem Wegfall der ohnehin läppischen Anzahl von sieben verbliebenen Kontingent-Wohnungen stehen die Chancen für Obdachlose, eine Wohnung zu bekommen, auf null. Dabei sind die gemeinnützigen Gesellschaften verpflichtet, für diesen speziellen Kundenkreis Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann das Amt für Soziale Dienste die Zwangsbewirtschaftung von Wohnungen über den Kopf der Gesellschaften hinweg anordnen: Die faktische Enteignung.

Um das zu verhindern, haben

14 Bremer Wohnungsbauge sellschaften, darunter der GEWOBA-Vorläufer Neue Heimat, mit dem Amt für Soziale Dienste einen Deal gemacht, die Wohnungsnotstandsverordnung: Zur Abwendung einer drohenden Einsetzung in Zeiten der akuten Wohnungsnot „erklärt sich die gemeinnützige Wohnungswirtschaft der Stadtgemeinde Bremen bereit, sogenannte Wohnungsnotstandsfälle in ihrem Wohnbestand unterzubringen“.

Fadenscheinig ist auch das Argument der GEWOBA, derzeit würden sich diverse Betreuungsvereine um feste Wohnraumkontingente kümmern. Die verschiedenen Gruppen sind nämlich mittlerweile im Wohnungspolitischen Netzwerk verknüpft. Die treten bei den Wohnungsbaugesellschaften nur noch zusammen an, und stoßen auf ebenso taube Ohren wie die Einzelgruppen.

Die Ausreden sind vielschichtig. Die meisten Gesellschaften haben an AsylbewerberInnen und AussiedlerInnen vermietet und fühlen sich damit voll ausgelastet, die anderen scheinen nicht zuständig. Gewoba-Sprecherin Dose: „Wir bauen fast nur noch Einfamilienhäuser.“ Markus Daschne