Börsenprozeß in getrennten Verfahren

Frankfurt/Main (taz - Im Frankfurter 129a-Verfahren um den Brandanschlag auf die Wertpapierbörse vom 12. April 1989 ist gestern das Verfahren gegen Stefan F, einen der vier Angeklagten, ohne weitere Begründung vom Staatsschutzsenat am OLG Frankfurt abgetrennt worden. In den vergangenen Monaten hatte es um Beweismaterial, das eine 129a-Anklage gegen F. rechtfertigen sollte, massive Auseinandersetzungen gegeben. Das hessische Innenministerium und das Polizeipräsidium Frankfurt verweigern trotz Anordnung durch das Verwaltungsgericht Frankfurt die Herausgabe einer Lichtbildkartei sowie von Kriminalakten. Eine Zwangsvollstreckung im Polizeipräsidium blieb erfolglos, die Unterlagen waren bei der Durchsuchung verschwunden. Die Fotokartei soll Aufschluß darüber geben, warum eine Augenzeugin F. nicht am Tag des Anschlags in der Kartei wiedererkannte, sondern erst Wochen später bei einer Gegenüberstellung. Auf ihrer Aussage beruht die 129a-Anklage gegen F.

Die Verteidigung geht davon aus, daß die Abtrennung ein taktisches Manöver ist: Die umstrittene Vorlage käme jetzt nur im Verfahren gegen F. vor Gericht. Danach werde das Verfahren wahrscheinlich wieder zusammengezogen.

M. B.