Parteienvermögen für Opfer des SED-Staats

Berlin (taz) - Die DSU brachte gestern eine Gesetzesvorlage zur Enteignung des Vermögens der ehemaligen Blockparteien und Massenorganisationen in die Volkskammer ein. „Wir wollen damit Waffengleichheit zwischen den Parteien herstellen und Standortvorteile zu Ungunsten der kleineren Parteien aufheben,“ sagte dazu DSU-Pressesprecher Klaus-Hubert Fugger vor der Volkskammersitzung.

Die Vorlage ziele darauf ab, das Parteienvermögen einer Treuhandgesellschaft zu übereignen. Die Mittel sollen als Sondervermögen Finanzminister Waigel zufließen, der das Geld für Entschädigung der Opfer des SED-Staates verwenden soll. Die Parteienvermögen seien unrechtmäßig, da sie im SED -Unrechtstaat entstanden seien, so der Pressespre cher.

Der Anteil des Parteienvermögens, der Volkseigentum ist, wird durch die Gesetzesvorlage der DSU nicht betroffen. Da die Parteien und Massenorganisationen nur Rechtsträgerschaft für diese Immobilien und Vermögenswerte besaßen, werden sie lediglich der Trägerschaft enthoben, die der Treuhandgesellschaft übertragen werden soll.

Der Sprecherrat der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften protestierte auf einer Pressekonferenz am Mittwoch gegen die Enteignung von acht Millionen Gewerkschaftsmitgliedern. Die Gesetzesinitiative der DSU ziele auf die Zerschlagung der DDR-Gewerkschaften ab. „Wenn die Gewerkschaften ihre Finanzkraft verlieren, verlieren sie auch ihre Kampfkraft“, sagte Peter Rothe, der Sprecher der Industriegewerkschaft.

In der Volkskammer wird die Gesetzesvorlage der DSU nur dann eine Mehrheit erhalten, wenn entweder die CDU oder die PDS für ihre Enteignung stimmen. Die DSU hofft auf die Unterstützung der SPD, dem Bündnis90 und den Grünen für ihre Gesetzesvorlage.

km