„Vergessene Opfer“

■ „Anerkannte“ Bremer NS-Opfer

In knappen, dürren Sätzen führt das Landesamt für Wiedergutmachung Beispiele für „positiv erledigte Anträge“ auf. Hier einige der Schicksale:

Als 16jähriger ins Jugend-KZ verbracht, dort 5 Jahre inhaftiert unter schlechten Lebensbedingungen und körperlich schwerer Arbeit bei der Munitionsherstellung in einem Bergwerk.

1942 als kleines (jüdisches) Kind Verlust der Mutter, die deportiert wurde und auf dem Transport ins KZ umgekommen ist. Durch dieses Erlebnis schwerste und bleibende seelische Schäden erlitten, die noch heute das ganze Leben beeinträchtigen und selbst bei der nächsten Generation noch seelische Schäden hervorrufen.

Wurde (als Homosexueller) nach Verbüßung der gem. § 175 BGB verhängten Freiheitsstrafe von Dezember 1942 bis Kriegsende in verschiedenen KZ-Lagern, darunter Auschwitz, inhaftiert. Schwere Gesundheitsschäden erlitten.

1942 nach kurzer Zeit in der Wehrmacht als „Zigeunermischling“ entlassen. Angedrohter KZ-Haft durch geregelte Arbeit zunächst entgangen, jedoch im Juni 1944 in Arbeitslager in Frankreich verbracht und zur Zwangsarbeit an Bahnkörpern gezwungen. Gesundheitsschäden erlitten.