Berufsverbot ist „nachvollziehbar“

■ Verfassungsgericht lehnt Entscheidung ab / Lehrerin aus Jever hofft auf Gnade

„Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“ befand jetzt das Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Entscheidung über das Berufsverbot der Lehrerin Dorothea Vogt aus Jever ab. Die Entfernung aus dem Staatsdienst sei „nachvollziehbar und keineswegs willkürlich“, befanden die hohen Richter. Anlaß für das Berufsverbot, das vor drei Jahren rechtskräftig wurde: Dorothea Vogt hatte 1981 einen Info-Stand der DKP in Wilhelmshaven beantragt.

„Ich bin ziemlich geschockt, daß sich das Verfassungsgericht

einfach um die Entscheidung gedrückt hat“, sagte Dorothea Vogt gestern, „jetzt bleibt es den Dienstherren und Disziplinargerichten überlassen, nach eigenem Gutdünken über die Verfassungsfeindlichkeit politischer Parteien zu urteilen und den Beschäftigten im öffentlichen Dienst je nach politischer Opportunität Grundrechte zu gewähren oder zu beschneiden.“

Dorothea Vogt setzt nun auf den angekündigten Gnadenerweis, mit dem Ministerpräsident Schröder, der sie als Anwalt in Karlsruhe vertreten hatte, einen

Schlußstrich unter die niedersächsischen Berufsverbote ziehen will. „Dann müßten mir aber auch entgangene Bezüge auf irgendeine angemessene Art zurückgezahlt werden“, fordert sie die volle Rehabilitierung.

Die Lehrerin ist nach wie vor Mitglied der DKP und setzt auf die Erneuerung ihrer Partei: „Opportunismus liegt mir nicht.“ Wenn sie nach drei Jahren Berufsverbot bald wieder am Gymnasium in Jever unterrichten könnte, „dann würden sich die alten Kollegen dort freuen“, weiß sie.

Ase