Geldwäscher vor Schweizer Gericht

■ Im Vorfeld mußte die über die Ermittlungen plaudernde Justizministerin Kopp ihren Sessel räumen

Basel (taz) - Der erste Strafprozeß im Zusammenhang mit der größten bisher bekannt gewordenen Geldwäscheraffäre der Schweiz begann gestern vor dem Tessiner Kriminal -Schwurgericht in Bellinzona: Vor dem Kadi stehen die beiden libanesischen Devisenschieber Jean und Barkev Magharian. Sie sollen für eine internationale Geldwäscher-Organisation gearbeitet haben, die Drogen-Dollars in Höhe von umgerechnet zwei bis 2,5 Milliarden Mark aus den USA über die sogenannte Balkan-Route auf Konten schweizerischer Großbanken schleuste. Gegen weitere Beteiligte und Firmen wird noch ermittelt.

Die Aufdeckung der Libanon-Connection im Herbst 1988 löste in der Schweiz ein politisches Erdbeben aus: Im Februar 1989 mußte Justiz- und Polizeiministerin Elisabeth Kopp zurücktreten, weil sie ihren Ehemann, den prominenten Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp, vor den bis dahin verdeckt geführten polizeilichen Ermittlungen gegen die Zürcher Firma Shakarchi gewarnt hatte - und in dessen Verwaltungsrat just Hansi saß. Auch Bundesanwalt Rudolf Gerber, oberster Ankläger der Alpenrepublik und enger Familienfreund der Kopps, sowie der Chef der Bundespolizei, Oberst Peter Huber, mußten ihre Sessel in Bern räumen. Eine Parlamentarische Untersuchungs-Kommission (PUK) befaßte sich mit den Vorgängen im Justiz-Ministerium und förderte nebenbei gleich noch einen gigantischen Staatsschutz-Skandal ans Licht.

Da Geldwäscherei als solche in der Schweiz bisher nicht als Straftat galt (ein neues Gesetz trat als Folge des Kopp -Skandals erst am 1. August dieses Jahres in Kraft), muß Staatsanwalt Piergiorgio Mordasi den Gebrüdern Magharian nachweisen, daß die von ihnen recycelten Dollars direkt aus dem Drogenhandel stammten.

thosch