Gleichstellung per Gesetz verordnet

■ SPD-Mehrheitsfraktion legt Landesgleichstellungsgesetz für Öffentlichen Dienst vor hier das „frauen-„Foto

Noch ist der Chefsessel in Bremer Amtsstuben meist männlich... Foto: Wolfram Steinber

Für Radio Bremen genau so wie für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialämter werden in absehbarer Zeit Frauenförderpläne erstellt werden. Bei deren Erarbeitung werden Frauenbeauftragte den Dienststellen auf die Finger schauen. Die zugrundeliegenden Bestandsaufnahmen und Analysen über die Beschäftigungsstrktur müssen Jahr für Jahr ergänzt und fortgeschrieben werden: So die Kernpunkte des Landesgleichstellungsgesetzes für den Öffentlichen Dienst, das die SPD-Mehrheitsfraktion der Bremischen Bürgerschaft gestern der Presse vorstellte. Der Fraktionsvorstand hat den Gesetzesentwurf am Montag bereits einstimmig beschlossen, auch die Männer - wenn auch zähneknirschend, wie Carl-Heinz Schmurr zwischen seinen augenzwinkernden Parteigenossinnen Ilse Janz (Landesparteivorsitzende) und Elke Steinhöfel zugab. Im September geht das Gesetz in erster Lesung, im Oktober dann abschließend ins Parlament. Mitgewirkt haben an dem Gesetz die Arbeiterkammer, die Gewerkschaften und die Gleichstellungsstelle.

„Kein Gesetz kann gesellschaftliche und politische Prozesse oder gar den notwendigen Bewußtseinswandel erzwingen“, erklärte Ilse Janz. Gesetze könnten aber die Frauen in ihrem Kampf unterstützen. Die Umsetzung des vorgelegten Gesetzes sei dazu ein entscheidender Schritt. Die seit 1984 erlassene Richtlinie zur Gleichstellung von Frau und Mann hatte mangels Durchsetzungskraft und fehlender Sanktionierungsmöglichkeiten - an den bisherigen Verhältnissen nichts geändert: Im Höheren Dienst stellen die Männer drei Viertel der Beamten, im Heer der öffentlich Angestellten zwei Drittel der Beschäftigten.

Zentrale Regelungen des Gesetzes: Eine starr paritätische Quotenregelung in der Besetzung von Ausbildungsplätzen. In Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, sind Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig zu berücksichtigen. Bei Einstellungen und bei der Beförderung, bei Um- und Versetzungen sind Frauen über leistungsbezogene Quoten vorrangig zu berücksichtigen.

Eine Schlüsselfunktion bei der Umsetzung des Gesetzes nehmen die Frauenbeauftragten ein. Sie sollen gleichzeitig mit den Peronalräten alle vier Jahre gewählt werden (Bremen hat 116 personalratsfähige Dienststellen) und die Realisierung der Frauenförderpläne beaufsichtigen, betreuen und gegebenenfalls mit Hilfe der zuständigen Senatoren oder der Zentralen Gleichstellungsstelle - durchsetzen.

ra