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Die Stasi-Akten gehören uns

■ Aus unvermuteter Ecke ein neuer Stolperstein für den Einigungsvertrag: Volkskammer will sechs Millionen Stasi-Akten nicht einem „Sonderbeauftragten der Bundesregierung“ überlassen

Berlin (dpa/taz) - Die Volkskammer will dem Einigungsvertrag nicht zustimmen, wenn es bei der umstrittenen Regelung für die sechs Millionen Stasi-Akten bleibt. Der zwischen Bonn und Berlin ausgehandelte Vertragsentwurf sieht in diesem Punkt vor, daß die brisanten Stasi-Dokumente in die Obhut des Bundesarchivs in Koblenz kommen. Diesen Planungen erteilte die Volkskammer jedoch am Donnerstag eine deutliche Absage. Mit übergroßer Mehrheit beschloß das Parlament, daß das von ihm in der Vorwoche verabschiedete Gesetz zur Sicherung der Stasi-Akten im Einigungsvertrag als fortgeltendes Recht festgeschrieben werden müsse. Vertreter zahlreicher Volkskammerfraktionen machten klar, daß der Einigungsvertrag in Berlin nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit erhalte, falls die bisher ausgehandelte Regelung zu den Stasi-Akten nicht vom Tisch kommt. Übereinstimmend hieß es, daß die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels Bürgern aus der DDR vorbehalten bleiben müsse. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Meckel betonte, daß die Stasi-Akten ein „größerer Knackpunkt“ seien als die Abtreibungsfrage.

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