„Soldaten sind Mörder“: Keine Beleidigung und Hetze

Münster (taz) - Wer Soldaten in Anlehnung an Tucholsky als „Mörder“ bezeichnet, macht sich nicht strafbar, sofern dies ohne „bösartigen Hintergrund“ geschieht, und die Bundeswehrsoldaten damit nicht pauschal als „Mörder“ hingestellt werden.

Mit dieser Begründung sprach das Münsteraner Amtsgericht gestern zwei Demonstranten frei, die am Volkstrauertag aus Protest gegen die „fatale Verherrlichung des Kriegsgeschehens“ ein Plakat mit der Tucholsky-Aussage „Soldaten sind Mörder“ und einem Totenkopf mit Wehrmachtshelm und -uniform hochgehalten hatten. Während die Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung und Hetze gegen Soldaten eine Geldstrafe für angemessen hielt, befand das Gericht, daß der demonstrative Akt dem Ziel diente, „aufzurütteln“. Das aber sei „zulässig“. Auch Richter dürfen nach Auffassung von Amtsrichter Terhünte im Rahmen von Gedenkfeiern zu den Verbrechen der NS-Justiz als „Mörder“ bezeichnet werden. Wenn in solchem Zusammenhang von „Mördern in Talaren“ gesprochen werde, sei das schlicht wahr „und in keiner Weise beleidigend“. (Az: 11 AK 66/90)

J.S.