Einheit nicht an Landowsky gescheitert

■ Abgeordnetenhaus beschloß für Gesamtberliner Wahlen ein Paket von Verfassungsänderungen / Kompromiß zwischen CDU, SPD und AL / „Lex Landowsky“ auf Druck der CDU gestrichen

West-Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat den Weg für Gesamtberliner Wahlen am 2. Dezember freigegeben. Die dazu notwendigen Änderungen der Landesverfassung und des Wahlgesetzes wurden in der Nacht zum Freitag mit den Stimmen der SPD/AL-Koalition und der CDU-Opposition beschlossen. Nur die rechtsradikalen „Republikaner“ stimmten dagegen.

Die Ostberliner Stadtverordnetenversammlung will am kommenden Mittwoch über die Verfassungsänderungen beraten und gleiche Regelungen beschließen.

Die Wahlperiode für das erste Gesamtberliner Parlament nach über 40 Jahren wurde vom Abgeordnetenhaus einmalig auf fünf Jahre festgesetzt. Danach soll wieder in vierjährigem Abstand gewählt werden. Für den 2. Dezember wurde ein einheitliches Wahlgebiet im Ost- und Westteil der Stadt mit einer Fünf-Prozent-Sperrklausel beschlossen. Gleichzeitig sind Listenverbindundungen von Parteien zugelassen, um kleineren Gruppierungen den Einzug in das Parlament im sogenannten Huckepack-Verfahren zu ermöglichen. Diese Regelung kommt vor allem der AL und den im Ostberliner Bündnis 90 zusammengeschlossenen Gruppen zugute.

Die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für das Paket der Verfassungsänderungen war erst nach einer vierstündigen Unterbrechung der Sitzung und Beratungen zwischen den Fraktionen von CDU, SPD und AL zustande gekommen. Die CDU hatte entgegen früheren Vereinbarungen die Möglichkeit von Listenverbindungen bei der Berliner Wahl in Frage gestellt, nachdem SPD und AL die „Unvereinbarkeit von Amt und Mandat“ für leitende Mitarbeiter in mehrheitlich der Stadt gehörenden Einrichtungen durchsetzen wollten. Davon betroffen wäre unter anderem CDU-Generalsekretär Klaus Landowsky als Vorstandsmitglied der Berliner Pfandbriefbank.

Am Ende stimmte auch die AL einem schwarz-rot-grünen Kompromiß zu. Die CDU akzeptierte das ganze Paket der Verfassungsänderungen inklusive Listenverbindung doch noch. Im Gegenzug wollen SPD und AL die sogenannte Inkompatibilitätsregelung erst für die übernächste Wahlperiode einführen. Erst bei der geplanten Überarbeitung der Landesverfassung durch das neue Stadtparlament im nächsten Jahr soll dann sichergestellt werden, daß berufliche und parlamentarische Tätigkeiten von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes nicht verquickt werden können.

In einer ironisch gehaltenen Rede hatte der AL-Abgeordnete Bernd Köppl der CDU vorgeworfen, mit ihrem „Landowskyschem Verfassungsvorbehalt“ die Wiedervereinigung der beiden Berliner Stadthälften zu behindern. Im selben Ton verteidigte Köppl den schwarz-rot-grünen Kompromiß: „Die AL

-das sage ich hier mit aller Inbrunst - läßt die Einheit Berlins nicht an Landowsky scheitern.“

Durch die Verfassungsänderung werden die Wahlen zu den Bezirkverordnetenversammlungen (BVV) einmalig abgekoppelt. Für sie endet die Wahlperiode erst am 30. Juni 1992. Nach einer verkürzten Legislaturperiode sollen die BVV dann zeitgleich mit dem Abgeordnetenhaus gewählt werden.

dpa/taz