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„Ordentliche“ Genehmigung für RBU

■ Der hessische Umweltminister Weimar erteilte 4. Teilgenehmigung für den Betriebsteil Uranverarbeitung der Siemens/Grüne: Weimar als „Knecht der Atomindustrie“

6BRDdietageszeitung DIENSTAG, 4.9.90

Von Klaus-Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - Der hessische Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit, Karlheinz Weimar (CDU), hat nach Paragraph 7 des Atomgesetzes die 4. Teilgenehmigung für den Betriebsteil Uranverarbeitung der Siemens Brennelementefabrik in Hanau - vormals Reaktor-Brennelemente -Union (RBU) - erteilt. Mit dieser 4. Teilgenehmigung ist der Genehmigungsprozeß für die seit der Novellierung des Atomgesetzes im Jahre 1975 ohne Genehmigung arbeitende Atomschmiede endgültig abgeschlossen. Zusätzlich hat der Christdemokrat Weimar, der 1987 angetreten war, um „mit eisernem Besen“ im Hanauer Atomsumpf „klar Schiff“ zu machen, angekündigt, auch für die umstrittene Plutoniumfabrik ALKEM noch in diesem Jahr die abschließende Teilgenehmigung zu erlassen. Wie RBU gehört auch die ALKEM inzwischen zum Siemens-Brennelementewerk und firmiert dort unter der Bezeichnung „Mischoxydverarbeitung“.

Nach Auskunft von Siemens-Pressereferent Rainer Jend könne der Betriebsteil Uranverarbeitung nach dieser letzten Teilgenehmigung im Laufe des nächsten Jahres die Produktion in vollem Umfang aufnehmen. Maximaler Durchsatz: 1.350 Tonnen Uran zur Herstellung von Brennelementen für Leichtwasserreaktoren.

Daß Umwelt- und Reaktorsicherheistminister Weimar trotz zahlloser Störfälle gerade im Betriebstteil Uranverarbeitung der Atomfabrik dennoch eine abschließende Genehmigung erteilt hat, mache deutlich, daß ihm die Interessen der Atomindustrie wichtiger seien, als die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung. Das jedenfalls erklärte die umweltpolitische Sprecherin der Grünen im hessischen Landtag, Ulrike Riedel (MdL). Riedel warf Weimar vor, sich zum „Knecht der Atomindustrie“ gemacht zu haben „trotz der fürchterlichen Wahrheit der Folgen von Tschernobyl“. Die Grüne legte in Wiesbaden Wert auf die Feststellung, daß unter einer rot- grünen Koalition nach den Landtagswahlen im Januar 1991 die Atomindustrie in Hessen „keine Zukunft mehr“ haben werde.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und die Hanauer Initiative Umweltschutz (IUH) hatten während der von Weimar in Szene gesetzten insgesamt vier Teilgenehmigungen wiederholt auf die eklatanten Sicherheitsmängel bei der Uranverarbeitung hingewiesen. So war es erst am 11. Juli dieses Jahres bei der Uranverarbeitung im Brennelementewerk zu einem „Eilt„ -Störfall gekommen. Ein Stromausfall hatte den Chemiebereich des Werkes lahmgelegt. Und im März hatten Mitarbeiter einer Fremdfirma Urantabletten (Pellets) aus dem Betriebsteil Uranverarbeitung entwenden können, ohne daß der Diebstahl dort bemerkt wurde. Bereits am 31. Januar 1990 hatte die Aufsichtsbehörde Alarm geschlagen und einen „Eilt„-Störfall angezeigt. Seinerzeit verdampfte radioaktives Uranhexafluorid, weil ein Ventil an einem Behälter undicht geworden war. Der BBU sprach denn auch von einem „Schlampladen“. Mit Strafanzeigen gegen Umweltminister Weimar und die Betreiber der Brennelementefabrik hatten Hanauer Bürger darüberhinaus auf die Praxis der illegalen Vorabzustimmungen für RBU und ALKEM reagiert. Nach der Novellierung des Atomgesetzes hätten die Atomfabrikanten nur mit ordentlichen Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit ihre Anlagen weiter betreiben dürfen. Nachträgliche Veränderungen an den Anlagen und deren Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ohne Öffentlichkeitsbeteiligung wurden sowohl vom Landgericht Hanau als...

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