Die Grünen/Bündnis 90 werden zur „Altpartei“

Berlin (taz) - Ungeachtet der geplanten Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Wahlgesetz für den gesamtdeutschen Urnengang am 2. Dezember bemühen sich die Bundesgrünen und die Grünen/Bündnis 90 in der DDR auch darum, ihre Listenverbindung juristisch abzusichern. Vorsondierungen beim Bundeswahlleiter und eine Rücksprache beim Bonner Innenministerium haben erbegen, daß Die Grünen/Bündnis 90 inclusive des Unabhängigen Frauenverbandes (UFV) und der Vereinigten Linken (VL) vermutlich als sogenannte Altpartei anerkannt werden. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gefallen, da der Bundeswahlausschuß erst Ende Oktober zusammentreten wird.

Wie der Bundesgeschäftsführer der West-Grünen, Eberhard Walde, auf Anfrage mitteilte, gilt als Altpartei, wer entweder mit 5 Sitzen im Bundestag beziehungsweise der Volkskammer oder mit einem Sitz in einem Landesparlament vertreten ist. Bezogen auf die oppositionellen Gruppierungen in der Volkskammer gilt diese Anerkennung, sollte es dabei bleiben, jedoch nicht für einzelne Parteien oder Bewegungen, sondern für die Wahlbündnisse, die zum 18. März gemeinsam angetreten waren: Das Bündnis 90 (Neues Forum, Initiative für Frieden und Menschenrechte, Demokratie Jetzt), die Grünen/UFV sowie die VL/Nelken. Daraus folgt, daß eine Einzelorganisation wie beispielsweise das NF nicht als Altpartei anerkannt wird.

Sollte eine einzelne Gruppe als neue Partei antreteten wollen, müßte sie Satzung, Programm und Namen der Mitglieder des Vorstandes bei der Wahlleitung hinterlegen und darüberhinaus 2000 Unterschriften in jedem der 72 Wahlkreise sammeln - angesichts der Kürze der Zeit ein aufwendiges Verfahren. Allerdings: Wenn eine der beteiligten Gruppen bei den Landtagswahlen alleine kandidiert und den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde schafft, gilt sie als Altpartei im Sinne des Wahlgesetzes. Da sich jedoch in den fünf Ländern der DDR unterschiedliche Bündnisse herausgebildet haben, könnte diese Regelung nur im Falle von Mecklenburg/Vorpommern relevant werden, da dort das Neue Forum und die Grünen jeweils alleine antreten. Der Bundeswahlausschuß, der über die Zulassung zu den Wahlen befindet, kann daher auch erst zusammentreten, wenn zumindest ein vorläufiges amtliches Endergebnis der Länderwahlen in der DDR vorliegt.

B. S.