Schwulenparagraph soll weg

■ Übergangsregelung im Eingiungsvertrag hat absurde Folgen für Schwule

Bonn (taz) - Absurde Folgen hat die Übergangsregelung für den Schwulenparagraphen 175 im Einigungsvertrag mit der DDR: Beim Urlaub in Bayern macht sich ein Ostberliner Schwuler strafbar, wenn er mit seinem siebzehnjährigen Freund schläft. Für den Paragraphen gilt, laut Einigungsvertrag, während einer zweijährigen Übergangszeit wie beim Paragraph 218 - das sogenannte Tatortprinzip. Für die Ostberliner ist das ein Rückschritt, denn in der DDR sind seit einem Jahr „homosexuelle Handlungen“ mit unter 18jährigen nicht mehr verboten.

Grüne, FDP und SPD setzten sich nun gemeinsam dafür ein, daß dies gesamtdeutsches Recht wird. Der diskriminierende 175 soll fallen. Im Gesamtdeutschen Parlament gibt es für diese Position voraussichtlich eine deutliche Mehrheit. Sogar Vertreter der CDU sprachen sich in der Aids-Enquete -Kommision des Bundestages für die Streichung des 175 aus. Das sozialliberal regierte Hamburg will nun einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen. Bei dieser Gelegenheit wollen die Hamburger auch den antiquierten Paragraph 182 (Verführung von Mädchen unter 16) streichen. Die Grünen fordern dies schon lange: Wir erinnern uns an die „Kindersex-Debatte“ vor vier Jahren auf der Landesversammlung in Hannover. Das Thema wurde zum Wahlkampfschlager der CDU.

Inwischen fordern Liberale und Sozialdemokraten: Weg mit dem 182. Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion überlegen jedoch, ob nicht für fünfzehn- bis sechszehnjährige Jugendliche ein besonderer strafrechtlicher Schutz vor „Beeinflussung zum Geschlechtsverkehr“ (zum Beispiel durch das Verabreichen von Drogen), erforderlich ist.

Die Grünen halten davon nichts. Sie wollen nicht nur den Schwulenparagraphen 175 sondern auch den Verführungsparagraphen 182 ersatzlos streichen. Im Gegenzug sollen jedoch der Vergewaltigungs- und der Nötigungsparagraph verschärft werden. Bereits vor mehren Jahren haben die Grünen ihren Gesetzentwurf gegen die Diskriminierung von Frauen in den Bundestag eingebracht.

Im Juli stellten sie ihr Gesetz „Homosexualität und die Rechtsangleichung von Bundesrepublik Deutschland und DDR“ vor. Neben dem Streichen des Paragraphen 175 verlangen sie: Asyl für verfolgte Schwule, keine Diskriminierung von Schwulen bei Bundeswehr und kirchlichen Arbeitgebern, keine Heterosexualisierungs-Therapien bei Jugendlichen und keine Willkürmaßnahmen gegen Schwule im Knast. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Lesben distanzierte sich allerdings von diesem Entwurf. Die Frauen wollen vor allem mit der Idee „auch Schwule sollen heiraten dürfen“, nichts zu tun haben. Sie lehnen die Institution Ehe grundsätzlich ab.

Tina Stadlmayer