DGB will Vermögen der DDR-Gewerkschaften

Berlin (ap/taz) - Der DGB-Bundesvorstand hat am Dienstag Anspruch auf einen Großteil des Vermögens des DDR -Gewerkschaftsverbandes FDGB erhoben. Er wandte sich damit gegen eine pauschale Enteignung des FDGB-Vermögens, das laut Einigungsvertrag auf die staatseigene Treuhandanstalt als Verwaltungs- und Überprüfungsinstanz übergehen soll. Der DGB fordert vor allem die Rückerstattung von Vermögenswerten des früheren Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB), das von den Nazis der deutschen Arbeitsfront übertragen wurde und nach dem Krieg in FDGB-Besitz überging. Die Vorläuferorganisationen des DGB und seiner Gewerkschaften, so heißt es in einem Beschluß des DGB-Bundesvorstandes von Dienstag, seien von der nationalsozialistischen Diktatur verfolgt, zwangsweise aufgelöst und unrechtmäßig enteignet worden. Vermögen, das der FDGB sich unrechtmäßig angeeignet hat, sollte nach Ansicht des DGB-Bundesvorstandes an die früheren Besitzer zurückerstattet beziheungsweise, wenn das nicht möglich ist, auf den DGB oder seine Einzelgewerkschaften übertragen werden. Gleichzeitig fordert er, die durch Mitgliedsbeiträge erworbenen Vermögenswerte des FDGB nicht zu enteignen, sondern bei den Gewerkschaften zu belassen. Es sei absurd, den DDR-Gewerkschaften ausgerechnet in dem Moment ihr Vermögen wegzunehmen, in dem die Mitglieder endlich demokratisch über seine Verwendung entscheiden könnten.

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