Tarifvertrag verhindert christlichen Geist

■ Urteil: Betriebsratswahl bei Privatschule Mentor

Christlicher Geist und Gewerkschaftsarbeit hatten in der Mentor-Privatschule zwei Jahre lang friedlich koexistiert. Als im Mai die turnusmäßige Neuwahl des Betriebsrates anstand, befand die Geschäftsleitung der kleinen Schule in Findorff, deren Träger das Sozialwerk der freien Christengemeinde in Bremen ist: Sie vertragen sich doch nicht.

Vor rund zwei Jahren hatte die Freie Christengemeinde die Schule bei einem „Notverkauf“ erworben. Dabei hatte sie die Belegschaft, die SchülerInnen, den Betriebsrat und den Tarifvertrag mit übernommen. Die Neuwahlen untersagte die Geschäftsleitung jedoch kurzerhand und erklärte den Betriebsrat für abgeschafft: Das Betriebsverfassungsgesetz gelte nicht für Religionsgemeinschaften.

Bisher, so ein Lehrer gegenüber der taz, arbeiteten alle „harmonisch“ zusammen. Vorschriften, Gebete oder Bibelstunden abzuhalten, habe es nicht gegeben. Wohl aber Existenzängste der LehrerInnen: „Schon jetzt werden die vertraglich vereinbarten Stundenzahlen der LehrerInnen nicht mehr erfüllt. Zwei Kollegen scheiden deshalb freiwillig aus“, berichtet der Lehrer. Freiwerdende Stellen würden an Gemeindemitglieder vergeben. Die KollegInnen befürchten, daß die Geschäftsführung der Mentor-Schule nach und nach die nicht-christlichen, zumeist nur in Teilzeitverträgen beschäftigten LehrerInnen von ihren Arbeitsplätzen verdrängen will. Und dabei wäre ein Betriebsrat hinderlich.

Die gewerkschaftlich engagierten LehrerInnen wollten beim Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung durchsetzen, den Betriebsrat wählen zu dürfen. Das

Gericht lehnte ab. Erst im Beschwerdeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht bekamen sie vorerst recht: Unter Androhung eines Ordnungsgeldes muß die Geschäftsleitung nun die Betriebswahl zulassen, der Wahlvorstand kann tätig werden.

In der Tat möchte der Geschäftsführer Heinz Bonkowski aus der Mentor-Privatschule eine Christliche Schule machen. Aber mit dem derzeit geltenden Tarifvertrag sei das nicht möglich: „Mit der überstarken Mitbestimmung kann der Betriebsrat verhindern, daß es eine christliche Schule wird“, so seine Befürchtung. Die Lehrinhalte seien zwar dieselben wie in einer öffentlichen Schule, ihm wäre es aber lieber, wenn sie von Lehrern mit einer anderen Grundhaltung nahegebracht würden.

Die GEW wirft nun der Schule vor, ihren „Christlichen Charakter“ je nach Bedarf hervorzukehren oder herunterzuspielen, wenn es darum ginge, öffentliche Gelder zu kassieren. Denn die kleine Schule, die rund 50 SchülerInnen im Sek.I und rund ein Dutzend SchülerInnen im Sek.II-Bereich für rund 300 Mark Schulgeld im Monat unterrichtet, hatte die Gemeinnützigkeit beantragt und bekommt seit Ende letzen Jahres Zuschüsse vom Senator für Bildung. Michael Mork, bei der GEW zuständig für den Bereich der nichtstaatlichen Bildung, fragt sich, ob es sich das Land Bremen erlauben kann, eine Schule zu finanzieren, die einer Religionsgemeinschaft gehört. Dazu Bonkowski: „Viele christliche Schulen bekommen staatliche Zuschüsse.“ Zumindest die Eltern, deren Kinder zuweilen nur zu fünft vor der Lehrerin sitzen, profitieren davon. bea