Wahlgesetz wurde endgültig verabschiedet

■ Stadtverordnete fordern, daß die Grundstücke der Baudirektion kommunales Eigentum werden / Ostberliner Haushalt für die zweite Hälfte 1990 beschlossen / Lohnerhöhungen für den öffentlichen Dienst sollen vom Bund getragen werden

Ost-Berlin. Der Streit um die von der Ostberliner Baudirektion verwalteten Grundstücke beschäftigte gestern die Stadtverordneten. Nach Plänen des DDR-Bauministeriums, dem die Baudirektion untersteht, soll die Direktion in eine GmbH umgewandelt werden. Hauptkritikpunkt ist, daß dann die bisher öffentlichen Grundstücke, nach dem Treuhandgesetz, in den Besitz der Gesellschaft übergingen. Die GmbH wäre unter solchen Umständen der größte Grundstückseigner Ost-Berlins. Die Fraktionen von SPD und CDU/DA brachten einen Dringlichkeitsantrag in die Stadtverordnetenversammlung (SVV) ein, der mit Mehrheit verabschiedet wurde. Die Stadtverordneten fordern darin den Magistrat auf, zu verhindern, daß die Grundstücke in der Hand der künftigen GmbH bleiben. Statt dessen sollen sie kommunales Eigentum werden. In der Begründung des Antrages heißt es, daß „ein ausgedehntes Spekulantentum zu befürchten“ sei, wenn die Grundstücke Eigentum der GmbH würden. Besonders in der Innenstadt würden die Bodenpreise in eine „nicht zu rechtfertigende Höhe schießen“.

Gegen die Stimmen von PDS und Bündnis 90 verabschiedete das Parlament außerdem das Landeswahlgesetz mit 69 Jastimmen, 50 Neinstimmen und einer Enthaltung. Zuvor hatte es eine kontroverse Debatte vor allem über die Fünfprozenthürde gegeben. PDS und Bündnis 90 bezeichneten sie als undemokratisch, weil sie kleine Parteien und Gruppierungen ausgrenze.

Das Wahlgesetz sieht für den 2. Dezember ein einheitliches Wahlgebiet in Ost- und West -Berlin vor. Außerdem sind Listenverbindungen möglich, um kleineren Gruppierungen den Einzug in das Parlament zu ermöglichen. Die Wahlperiode für das erste Gesamtberliner Parlament wird einmalig auf fünf Jahre festgesetzt.

Nach zweiter Lesung wurde, ebenfalls gegen die Stimmen der PDS, der Haushalt für das zweite Halbjahr 1990 beschlossen. Er sieht rund 3,26 Milliarden Mark Ausgaben vor. 90 Prozent werden aus dem zentralen DDR-Haushalt gedeckt, nur zehn Prozent kommen aus Ostberliner Steuern und anderen Einnahmen. Gegenüber der ersten Fassung gab es Verschiebungen zugunsten sozialer Bereiche und der Schaffung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche.

Die PDS sprach in der Debatte von einem „Katastrophenhaushalt“. Es sei unverständlich, daß der Magistrat nicht mehr Gelder aus zentralen Fonds gefordert habe.

Der Haushalt sieht für Investitionsausgaben und Werterhaltung etwa 1,1 Milliarden Mark vor. Für Personalausgaben der 72.668 Stellen beim Magistrat und in den Bezirken wurden 590 Millionen Mark festgesetzt. Der Magistrat geht davon aus, daß die Lohnerhöhungen für den öffentlichen Dienst vom Bund getragen werden.

chrib/dpa/adn