Arme dürfen teurer wohnen

■ Rund 20 Mark mehr Mietzuschuß ab 1. Oktober / Behörde erwartet Andrang / Freibeträge erhöht

Ab dem 1. Oktober gilt das neue Wohngeldgesetz. Danach darf frau etwas mehr verdienen und etwas teurere Wohnungen bewohnen, um noch in den Genuß des Zuschusses zu kommen. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt 20 Mark im Monat.

Lag früher die Netto-Verdienst-Grenze bei rund 1.200 Mark für Alleinstehende, ist sie jetzt auf rund 1.300 Mark angehoben worden. Der Mietzuschuß wird allerdings nicht nach dem Nettogehalt, sondern nach dem Brutto-Einkommen unter Abzug bestimmter Freibeträge errechnet. Das sind beispielsweise bis zu 30 Prozent für die zu zahlenden Renten - und Sozialversicherungsbeiträge und den Krankenkassenbeitrag.

Besonders für Behinderte wirkt sich das neue Wohngeldgesetz aus: Der Freibetrag für 100 Prozent Behinderte hat sich von 200 auf 250 Mark erhöht. Aber auch zu 50 Prozent Behinderte bekommen jetzt einen höheren Mietzuschuß, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung Gelder vom Sozialamt beziehen.

Wer in Neubau-Komfort-Woh nungen wohnt, bekommt mehr Mietzuschuß, als ein Bewohner im alten Bremer Haus mit Ölofen. Das war schon immer so, weil nämlich der Besitzer des Neubaus mehr Miete verlangen darf, als der des Altbaus. Wenn die Miete

in Zeiten der Wohnungsnot trotzdem gleich hoch ist, ist das eben Mietwucher - und dafür kann die Behörde nichts.

Licht in das Wirrwarr der Tabellen und Zahlen bringt eine Broschüre des Deutschen Mieterbundes, die An der Weide 23 für

7,50 Mark erhältlich ist. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat seinen neuen Wegweiser leider noch nicht fertig.

Auch die Bediensteten der Behörde für Wohngeld am Breitenweg 24/26 stehen für eine Bera

tung zur Verfügung. Allerdings fürchten sie sich schon vor dem zu erwartenden Ansturm von 6.000 neuen ErstantragstellerInnen, denn 29.200 Bremer WohngeldempfängerInnen haben sie schon unter ihren Fittichen. bea