DDRler nicht deutsch, aber dumm?

■ Justizgewerkschaft: Senat lehnt DDR-Bewerber ab, weil sie nicht deutsch seien

Berlin. Der Landesvorsitzende der Deutschen Justiz- Gewerkschaft Berlin (DJG), Joachim Jetschmann, scheint einem Skandal auf der Spur: Ostberlinern und DDR-Bürgern soll die Beamtenlaufbahn in der Westberliner Justiz und im Vollzugsdienst mit einer windigen Begründung verbaut werden. Ihnen würde mitgeteilt, sie seien »keine Deutschen im Sinne des Grundgesetzes«.

Oft würden aber auch »vordergründige Ablehnungsgründe« mitgeteilt. DDR-Bürger seien »kurzsichtig«, hätten »Übergewicht« und keinen ausreichenden Notendurchschnitt. Darüber hinaus sei bekannt geworden, daß Beamte der Westberliner Justizverwaltung vor der DDR-Länderbildung die Ausbildung für künftige Justizvollzugsbedienstete in der DDR ablehnen würden. Jetschmann fordert, daß sich Berlin »mindestens für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beispielhaft an der Ausbildung beteiligen« solle.

Der Landesvorsitzende: »Das Verhalten der Westberliner Justiz ist nur als Skandal zu bezeichnen.« Der Sprecher der Justizverwaltung, Cornel Christoffel, bestätigte Jetschmanns Vorwurf, daß West-Berlin sich an der Ausbildung zum Justizvollzugsdienst in den künftigen DDR-Ländern nicht beteiligt. »Wir wissen doch nicht, wer später von den demokratisch gewählten Länderregierungen übernommen wird«, so Christoffel. Gerade beim bisherigen Strafvollzugspersonal in der DDR müsse man »starke Verbindungen zur Stasi« annehmen. Auch nach der Länderbildung werde Berlin aber nur Berlin helfen. Mehr sei deshalb nicht notwendig, weil schon jetzt Länder aus der Bundesrepublik zu Ausbildungszwecken Patenschaften für alle künftigen DDR-Länder übernommen haben. Daß DDR-Bürger bei Bewerbungen in West-Berlin mit der Begründung abgelehnt worden sind, sie seien keine Deutschen, »ist nie behauptet worden«. Bewerbungen würden sich verzögern, weil die Handelskammer der DDR die bisherige Berufsausbildung anerkennen müsse. Kurzsichtigkeit und Übergewicht könnten zu Ablehnungen führen, weil zur Ausbildung zum Vollzugsdienst auch Schießübungen und Selbstverteidigungskurse gehören. diak