Schnoor bleibt im Amt

Düsseldorf (taz) — Der Düsseldorfer Innenminister Herbert Schnoor wird auch in Zukunft dem Rau-Kabinett angehören. Zwar dauerte das regierungsinterne Ringen um das im Januar 1990 von Schnoor versprochene Bleiberecht für langjährig in NRW lebende Roma bei Redaktionsschluß noch an, doch die Konturen der Einigungsformel zeichneten sich deutlich ab. Demnach wird es ein Bleiberecht unter verschärften Bedingungen geben. Bisher ging der Schnoor-Erlaß, der nur für Roma gilt, die schon vor dem 12. Januar 1990 in NRW lebten, davon aus, daß ein Bleiberecht nur bekommen könne, wer innerhalb der letzten fünf Jahre außerhalb seines Herkunftslandes lebte und sich schon drei Jahre „überwiegend in Nordrhein-Westfalen“ aufhielt. Nun soll dieser Zeitraum offenbar ausgeweitet werden. Von den 5.200 Roma (Erwachsene und Kinder), die das Bleiberecht beantragt haben, würden dann noch weniger — Schnoor ging bisher von etwa 1.000 aus — ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen. Damit könnte sich offenbar auch Schnoors ärgster Gegner, Arbeitsminister Hermann Heinemann, der eine „Sogwirkung“ fürchtet, abfinden. Schnoor selbst mühte sich gestern, den Konflikt deutlich tiefer zu hängen. Nach der Sitzung der SPD- Fraktion, die die Landesregierung zuvor „gebeten“ hatte, den Erlaß zu „modifizieren“, sagte Schnoor auf die Frage, ob er auch ohne Bleiberecht weiter Minister sein könne, wörtlich: „Ich meine schon. Es kommt darauf an, daß man für seine Prinzipien einsteht, und das kann ich am besten in meinem Regierungsamt.“ Für die CDU in Nordrhein— Westfalen ist das gesamte Verfahren „gesetzwidrig von Anfang an“. Gegebenenfalls will sie als „ultima ratio“ dagegen ein Volksbegehren initieren. Walter Jakobs