NRW: 1.000 Roma dürfen bleiben

■ Einzelheiten der „neuen Flüchtlingspolitik“ im Nebel/ NRW-Regierungsbeauftragter in Belgrad

Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will über Hilfen in Jugoslawien die Rückkehr von in NRW lebenden Roma nach Jugoslawien erreichen. Zu diesem Zweck wird noch in der kommenden Woche ein Beauftragter der Landesregierung nach Belgrad reisen, um die „Rückkehrmöglichkeiten für die Roma“ zu klären. Dabei geht es um diejenigen Roma, die im Januar 1990 mit einem „Bettelmarsch“ gegen ihre drohende Abschiebung protestiert hatten und denen ein dauerhaftes Bleiberecht in Aussicht gestellt worden war. Wörtlich heißt es in der entsprechenden Regierungsmitteilung: „Sollte es kurzfristig nicht gelingen, eine Vereinbarung über die Reintegration des genannten Personenkreises in ihren Herkunftsländern zu erreichen, ist die Landesregierung zu einer einmaligen begrenzten humanitären Aktion bereit. Damit soll etwa 1.000 Personen geholfen werden, die seit vielen Jahren heimatlos in Westeuropa umherziehen und die sich seit langer Zeit in NRW aufhalten.“ Ein entsprechender Erlaß von Innenminister Schnoor, wurde, da er auch in der Landesregierung umstritten war, nicht verabschiedet. Sicher sei aber, so ein Sprecher, daß das in Aussicht gestellte Bleiberecht vor Inkraftreten des neuen, verschärften Ausländerrechts gewährt werde. Mit der Direkthilfe in den Herkunftsländern will die Rau-Regierung „modellhaft ein Signal für eine veränderte Flüchtlingspolitik setzen“. Erste Schritte sollen „unmittelbar nach Rückkehr des Beauftragten“, dessen Name nicht genannt wurde, erfolgen. Mehr teilte der Regierungssprecher nicht mit, obwohl das Thema gestern vier Stunden lang Gegenstand einer Kabinettssitzung war. In der Substanz scheint sich Innenminister Herbert Schnoor aber durchgesetzt zu haben. Die Umsetzung seines Erlaßentwurfes, so hatte Schnoor in den letzten Tagen immer wieder gesagt, werde wohl etwa 1.000 Roma ein Bleiberecht bescheren. In diesem Erlaß heißt es, daß nur diejenigen als „de- facto-Staatenlose „anerkannt werden, die bis zum Stichtag am 12. 1. 90 mindestens 5 Jahre außerhalb ihres Herkunftslandes und 3 Jahre „überwiegend in NRW“ gelebt haben. Die NRW-Grünen begrüßten es am Mittwoch, daß die Landesregierung sich an der Lösung der Flüchtlingsprobleme in den Herkunftsländern beteiligen wolle. Dies dürfe allerdings nicht zu Lasten der etwa 3.500 Roma gehen, die sich am Bettelmarsch beteiligt haben.