SPD-Gleichstellungsgesetz in erster Lesung verabschiedet

■ Arbeitssenator Wedemeier gestand: „Wir sind gezwungen, das zu machen“

Gespannte Aufmerksamkeit und zahlreiche Wortmeldungen bei den weiblichen Abgeordneten, die Herren Abgeordneten sind ins Gespräch oder den „Stern-Autotest“ vertieft, auf der Senatorenbank hält Bürgermeister Wedemeier einsam die Stellung: in der Bürgerschaft wurde gestern in erster Lesung das „Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im Öffentlichen Dienst“ (Landesgleichstellungsgesetz) behandelt.

In der Senatskanzlei von Bürgermeister Wedemeier arbeiten im höheren Dienst 85 Prozent Männer. In der Senatskommission für das Personalwesen (SPK) halten gar 95 Prozent Männer die besser dotierten Posten. „Ich könnte hier alle Ressorts vorführen - Bremerhaven nicht ausgenommen“, verkündete Elke Steinhöfel, die den SPD-Entwurf vorstellte. Die bis dahin geltenden Richtlinien seien in Bremen weitgehend wirkungslos geblieben.

„Männer verteidigen ihre Pfründe“, gestand Wedemeier offen ein. Und auf Nachfrage eines CDU-Herren, warum dann dies Gesetz auf dem Tisch liege, sehr zur Freude seiner Genossinnen: „Wir sind gezwungen, das zu machen.“

Nach massiver Kritik an ihrem ersten Entwurf hatte die SPD die Vorstellungen von Grünen, Fraueninitiativen und Gewerkschaftsfrauen zumindestens teilweise in ihren Gesetzesvorschlag übernommen. „Der Druck von außen hat in unserem Sinne positive Veränderungen gebracht“, erklärte Helga Trüpel für die Grünen. Diese seien allerdings nicht ausreichend.

Die Grünen fordern eine Ausweitung des Geltungsbereiches für das Gesetz auch auf Wirtschaftsbetriebe, an denen der Senat eine Mehrheitsbeteiligung hat. Weiterer Streitpunkt ist die Definition der weiblichen, Qualifiktion als „gleich“ (SPD- Entwurf) oder „gleichwertig“ (Grüne). Die Grünen sehen in der SPD-Formulierung zuviel Spielraum zur Orientierung an einer männlichen Berufskarriere. In Betrieben mit über 150 Beschäftigten sollen nach Meinung der Grünen zwei Frauenbeauftragte gewählt werden. Unterschiedliche Vorstellungen gibt es auch über die praktische Anwendung des Widerspruchsrechtes der Frauenbeauftragten.

Da die SPD zu weiteren Änderungen nicht bereit war, enthielten sich die Grünen bei der Abstimmung. Trüpel kündigte an, die Anträge bei der zweiten Lesung Entwurfs im Oktober erneut zu stellen. FDP und CDU lehnten den Gestzentwurf ab. asp